• Probefahrt ist keine gesetzlich verankerte Pflicht • AvD: Zustand des Fahrzeuges nur auf einer Fahrt überprüfbar • Tipp: Funktionsfähigkeit bestimmter Komponenten vorführen lassen Frankfurt, 27. Mai 2015 Ein Automobil soll sich einwandfrei und verkehrssicher bewegen können. Deshalb sollten genau diese Eigenschaften bei jedem Autokauf unbedingt ausprobiert werden – der AvD fordert, die Probefahrt verpflichtend in die Rechtsgrundlagen für den Fahrzeugkauf aufzunehmen. Ein Autokauf…
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