Das Gewicht des Fluggeräts ist für den Haftpflichtschutz ebenfalls entscheidend. Viele Haftpflichtversicherer geben das Höchstgewicht vor, bis zu dem der Schutz gilt. Wer also eine 5-Kilo-Drohne fliegt, aber nur eine Haftpflicht für 250 Gramm-Fluggeräte abgeschlossen hat, steht nach einem Crash ohne Versicherungsschutz da. Deshalb sollte die Absicherung mit dem Drohnenmodell in Einklang gebracht werden. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
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