Tritt ein Schaden ein, reguliert die Versicherung den Fall. Sobald feststeht, welche Leistung der Kunde erhält, können beide Seiten eine außerordentliche Kündigung aussprechen: Ist der Versicherungsnehmer nicht mit der Leistung zufrieden, kann er innerhalb eines Monats den Vertrag kündigen. Die Leistung bekommt er trotz Kündigung noch gezahlt. Er kann sogar die außerordentliche Kündigung für einen späteren Zeitpunkt bestimmen. Hier geht es zum kompletten Artikel…
Kündigungsfristen bei Versicherungen | Mahrholz GmbH
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