Versicherungen beschränken sich auf den gesamten Geltungsbereich der Europäischen Union, bzw. auf außergeografische Gebiete, die zur EU gehören. Dieser Bereich wird von Versicherern unterschiedlich definiert: Manche schließen nur den EU-Raum ein, andere auch außereuropäische Gebiete. Für Länder wie Russland oder die Türkei stellt sich die Frage, ob neben dem europäischen auch der asiatische Teil von der Versicherung abgedeckt wird. Lebens- bzw. Ehepartner sind häufig…
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