Für Verbraucher, die eine Lebensversicherung bei einem Versicherer mit Sitz in Großbritannien abgeschlossen haben, ändert sich auch bei einem „harten“ Brexit ohne Austrittsvereinbarung zunächst nichts. Bis Ende 2020 kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) britischen Versicherern die Abwicklung ihres Geschäfts erlauben, nach Ablauf dieser Frist ist eine Geschäftserlaubnis erforderlich. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
Für Verbraucher, die eine Lebensversicherung bei einem Versicherer mit Sitz in Großbritannien abgeschlossen haben, ändert sich auch bei einem „harten“ Brexit ohne Austrittsvereinbarung zunächst nichts. Bis Ende 2020 kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) britischen Versicherern die Abwicklung ihres Geschäfts erlauben, nach Ablauf dieser Frist ist eine Geschäftserlaubnis erforderlich. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
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