Muss ich bei allen Versicherungen meine Krankheiten offenlegen? Und welche Beschwerden muss ich genau angeben? Wir klären, was es mit den Gesundheitsfragen auf sich hat. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
In der Pandemie müssen viele Verbraucher erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen. Versicherer bieten unterschiedliche Möglichkeiten an, wie Verbraucher ihren Versicherungsschutz durch die Krise bringen können. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
Sachversicherungen, wie zum Beispiel die Wohngebäude- , Hausrat- oder Kfz-Versicherung, können nach dem Tod des Versicherungsnehmers fortgeführt werden, wenn die Angehörigen das wollen. Personenversicherungen, wie Lebens-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung, enden mit dem Tod des Vertragsinhabers. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
Sachversicherungen, wie zum Beispiel die Wohngebäude- , Hausrat- oder Kfz-Versicherung, können nach dem Tod des Versicherungsnehmers fortgeführt werden, wenn die Angehörigen das wollen. Personenversicherungen, wie Lebens-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung, enden mit dem Tod des Vertragsinhabers. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
Ja, das ist sinnvoll. Eheleute können sich mit einer Risikolebensversicherung für den Todesfall mit entsprechendem Bezugsrecht gegenseitig absichern. Bei einer Scheidung ist es empfehlenswert, das Bezugsrecht anzupassen, wenn der Ex-Partner die Versicherungsleistung nicht bekommen soll. Hat das Paar Nachwuchs, ist es sinnvoll, die Kinder als Begünstigte in die Policen aufzunehmen. Sollte dann ein Elternteil sterben, sind die Kinder finanziell abgesichert. Hier geht es…
Wenn der Lebenspartner stirbt, können Hinterbliebene Renten- und Todesfallleistungen beziehen. >>Welche Ansprüche Trauernde haben. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
Wenn der Lebenspartner stirbt, können Hinterbliebene Renten- und Todesfallleistungen aus ganz unterschiedlichen Quellen beziehen. Ein Überblick. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
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