Sachversicherungen, wie zum Beispiel die Wohngebäude- , Hausrat- oder Kfz-Versicherung, können nach dem Tod des Versicherungsnehmers fortgeführt werden, wenn die Angehörigen das wollen. Personenversicherungen, wie Lebens-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung, enden mit dem Tod des Vertragsinhabers. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
Sachversicherungen, wie zum Beispiel die Wohngebäude- , Hausrat- oder Kfz-Versicherung, können nach dem Tod des Versicherungsnehmers fortgeführt werden, wenn die Angehörigen das wollen. Personenversicherungen, wie Lebens-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung, enden mit dem Tod des Vertragsinhabers. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
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