Eine Winterreifenpflicht, das Fahrzeug zum Beispiel für einen festen Zeitraum mit Winterreifen auszurüsten, gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht. Aber: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen nur Autos mit Winterreifen unterwegs sein. Es gilt also eine Art situative Winterreifenpflicht: Bestimmte Straßenverhältnisse erfordern die richtige Bereifung am Auto, verlangt die StVO. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
Dann müssen alle in Deutschland zugelassenen Pkw, ebenso wie Lkw und Busse, eine Warnweste an Bord haben. Motorräder und Wohnmobile bleiben ausgenommen. In jedem Fahrzeug muss, unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen, eine Warnweste vorhanden sein. Ist die Weste nicht an Bord, kann das mit einem Verwarnungsgeld von 15,00 Euro geahndet werden. Die Warnwesten müssen der Europäischen Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Diese…
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