Die Übertragung von Versicherungsbeständen muss von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt werden. Die Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Interessen der Versicherungsnehmer vollumfänglich gewahrt bleiben – insbesondere durch eine genaue Überprüfung der Versicherer, die die Verträge übernehmen.Die BaFin stemmt sich gegen den Eindruck, die Lebensversicherer würden sich mit dem sogenannten Run-off notleidender Verträge entledigen. „Wir hatten bei den sechs Bestandsübertragungen, die wir bislang genehmigt haben, keinen…
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