Nur in Einzelfällen wird die Kaskoversicherung die Entschädigung kürzen: Wer etwa angibt, sein Auto nur selbst zu fahren und es nachts in seiner eigenen Garage in einem baden-württembergischen Dorf zu parken, kommt in Erklärungsnot, wenn sich herausstellt, dass das Auto eigentlich von der 20-jährigen Tochter in Berlin gefahren wird und das am Straßenrand parkende Auto dort gestohlen wurde. Hier geht es zum kompletten…
Nur in Einzelfällen wird die Kaskoversicherung die Entschädigung kürzen: Wer etwa angibt, sein Auto nur selbst zu fahren und es nachts in seiner eigenen Garage in einem baden-württembergischen Dorf zu parken, kommt in Erklärungsnot, wenn sich herausstellt, dass das Auto eigentlich von der 20-jährigen Tochter in Berlin gefahren wird und das am Straßenrand parkende Auto dort gestohlen wurde. Hier geht es zum kompletten Artikel…
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