Eine Winterreifenpflicht, das Fahrzeug zum Beispiel für einen festen Zeitraum mit Winterreifen auszurüsten, gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht. Aber: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen nur Autos mit Winterreifen unterwegs sein. Es gilt also eine Art situative Winterreifenpflicht: Bestimmte Straßenverhältnisse erfordern die richtige Bereifung am Auto, verlangt die StVO. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
Da wir als Versicherungsmakler stets bemüht sind, unsere Kunden auf besondere Gefahren hinzuweisen, möchten wir diesen Blogeintrag und die aktuellen Wetterereignisse nutzen, um Sie daran zu erinnern, dass Winterreifen zwar meist nicht so toll am Fahrzeug aussehen, aber die Sicherheit im Straßenverkehr bei bestimmten Witterungsbedingungen enorm verbessern können. Wie auch in den vergangenen Jahren kommt der Winter unaufhaltsam näher, auch wenn viele das nicht…
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) warnt die Fahrer von Diesel-Fahrzeugen vor der Gefahr von erstarrenden Kraftstoffleitungen und Motoren. Dadurch kann selbst während der Fahrt der Motor stehen bleiben, wodurch schlagartig Servolenkung und Bremsdruckverstärker ausfallen, was ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko darstellt. Gesetzlich vorgeschrieben nach DIN EN 590 ist, dass zwischen dem Mitte November und Ende Februar die Tankstellen so genannten Winter-Diesel anbieten müssen. Dieser ist…
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