Generelle Pflicht oder nicht: Auf welche Regelungen sich Autofahrer im Skiurlaub einstellen müssen. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
Eine Winterreifenpflicht, das Fahrzeug zum Beispiel für einen festen Zeitraum mit Winterreifen auszurüsten, gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht. Aber: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen nur Autos mit Winterreifen unterwegs sein. Es gilt also eine Art situative Winterreifenpflicht: Bestimmte Straßenverhältnisse erfordern die richtige Bereifung am Auto, verlangt die StVO. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
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