Allerorten beginnt die Schule wieder. Wie jedes Jahr werden die Erstklässler eingeschult. Nicht nur zum Schulanfang sollten Fahrzeugführer sich besonders aufmerksam im Straßenverkehr bewegen. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) erinnert daran, immer konzentriert zu fahren, stets bremsbereit zu sein und Rücksicht zu nehmen.
Gerade Verkehrsanfänger müssen erst lernen, sich sicher auf den Straßen zu bewegen. Die Unfallzahlen für Kinder im Straßenverkehr müssen weiter gesenkt werden. Nach Ansicht des AvD ist die beste Unfallprävention, den Schulweg vorab mit den Erstklässlern zu üben.
Der kürzeste Weg ist nicht immer der sicherste
In den ersten Monaten sollten Schulanfänger zudem begleitet werden. Sie müssen erst lernen, sich im Straßenverkehr zu orientieren, ihre Wahrnehmungsfähigkeit ist noch nicht voll ausgeprägt. Der Weg sollte von den Eltern vorgeplant und dabei auch mögliche Abkürzungen und Gefahrenstellen mit den Schulkindern besprochen werden. Ein kleiner Umweg über ruhige Nebenstraßen ist oft die bessere Lösung, als der direkte Weg über vielbefahrene Hauptverkehrsadern. Der AvD empfiehlt, die Kinder in den ersten Wochen zu begleiten und insbesondere das Überqueren von Straßen und Kreuzungen zu trainieren. An Zebrastreifen sollten Kinder lernen, Blickkontakt zum Fahrer aufzunehmen und so lange am Rand zu warten, bis das herannahende Auto tatsächlich gestoppt hat.
Grundschulkinder können zu Fuß gehen
Grundschulen befinden sich häufig im Nahbereich zur Wohnung. Eltern sollten deshalb ihre Kinder grundsätzlich zu Fuß die morgendliche Route absolvieren lassen. Damit wird die Orientierung der Kinder gestärkt und ihrem Bewegungsdrang Rechnung getragen, bevor es in die Schulstunden geht. Außerdem wird so die „Rush hour“ vor dem Schultor vermieden. Schulen liegen nicht selten in Wohngebieten; so viele Parkplätze für das kurzfristig hohe Aufkommen von Kraftfahrzeug vor Schulbeginn können nicht vorhalten werden.
Für den Schulweg ist genügend Zeit einzuplanen. Stress und Hektik gilt es zu vermeiden In Eile besteht die Gefahr, dass die Kinder leichter Fehler machen und somit auch Unfälle passieren. Aufgrund ihrer Größe fehlt den Kindern oft auch der Überblick, sie können nur schwer über parkende Autos sehen und reagieren zudem oft spontan auf äußere Reize oder andere Kinder. Um besser gesehen zu werden, sollten die Kinder Kleidung in hellen, knalligen Farben und Reflektoren oder Warnwesten tragen.
Auch Schulranzen sollten reflektierende Flächen aufweisen. Eltern sollten auf Größe, Streubreite und Reflexionsgrad achten. Das Siegel für Geprüfte Sicherheit (GS-Prüfzeichen) und die Deutsche-Industrie-Norm (DIN) 58124 dienen als Orientierungshilfe. Sie legt fest, dass mindestens zehn Prozent der Rück- und Seitenflächen eines Schulranzens aus retroreflektierendem Material bestehen müssen.
Radeln auf dem Bürgersteig ist bis zum achten Lebensjahr Pflicht
Mit dem Fahrrad sollten sich die Kinder alleine frühestens im dritten oder vierten Schuljahr auf den Weg machen, nach der Radfahrausbildung und bestandenem Fahrradführerschein (i.d.R. in der 4. Klasse). Vorher ist dies ohne Begleitung der Eltern mit Risiken verbunden.
Radeln Grundschüler zur Schule, dürfen sie laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) den Gehweg nutzen. Bis zum vollendeten achten Lebensjahr ist dies sogar in der StVO vorgeschrieben, bis zum 10. Lebensjahr erlaubt. Mitradelnde Eltern müssen die Straße benutzen, es sei denn, es ist ein Fahrradweg vorhanden.
Auch hier ist auf helle Kleidung zu achten und Reflektoren an den Fahrrädern sind wichtig. Ein gut sitzender Fahrradhelm gehört ebenfalls zur Ausstattung. Auch wenn es in Deutschland keine Helmpflicht für Radfahrer gibt, sollten Eltern überlegen, ob sie nicht mit gutem Beispiel voranradeln und ebenfalls einen solchen tragen. Der AvD rät, beim Kauf darauf zu achten, dass der Helm nicht drückt oder wackelt. Die Riemen sollten nicht zu lang sein, gut anliegen und sich einfach einstellen lassen. Hinterkopf, Schläfen und Stirn müssen von der helmschale bedeckt und zudem ein anerkanntes Prüfzeichen angebracht sein.
Kinder fahren in Rückhalteeinrichtungen in Autos mit
Werden die Kinder doch mit dem Auto zur Schule gebracht, weist der AvD auf die auch sonst bestehende Pflicht nach StVO zur zusätzlichen Sicherung durch altersgerechte Rückhaltesysteme hin. Nach einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aus dem Jahr 2009 war in der Altersgruppe zwischen 6 und 12 Jahren außerorts jedes dritte Kind (37 Prozent) und innerorts fast jedes zweite (42 Prozent) Kind nicht richtig oder gar nicht gesichert.
Nach dem Gesetz darf ein auf Sitzen in Kfz mit Sicherheitsgurten nur dann mitfahren, wenn genehmigte Rückhalteeinrichtungen benutzt werden. Diese reichen von Babyschalen, über Kindersitze bis zu Sitzerhöhungen bei älteren Kindern. Sie sollten das Prüfzeichen ECE-R 44/04 oder ECE-R129 tragen.
Diese Pflicht gilt für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind und auf jedem Sitz, der für die Insassen vorhanden ist. Verboten ist lediglich die Verwendung von Babyschalen auf dem Beifahrersitz, die entgegen der Fahrtrichtung montiert sind – bei eingeschaltetem Beifahrerairbag. Der AvD rät generell zum Transport von Kindern auf der Rückbank. Studien haben dort eine größere Sicherheitsreserve aufgezeigt.
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