Mieten Studenten eine möblierte Wohnung, ist der Vermieter für die Absicherung der vermieteten Möbel zuständig. Kleidung und Bücher sind hier in der Regel ebenfalls noch über die Außenversicherung abgedeckt. Eine Nachfrage beim Versicherer schafft Klarheit. Gründen Studenten hingegen einen eigenen Hausstand, sind sie nicht mehr über die Eltern abgesichert. Was als eigener Hausstand gilt, ist jedoch nicht genau definiert.
Wer als Student eine eigene Wohnung mietet und sich mit neuen Möbeln einrichtet, sollte deshalb unbedingt mit dem Versicherer der Eltern sprechen. Eventuell benötigen sie eine eigene Hausratversicherung.
Und das geliebte Fahrrad…?
Studierende, die nicht ohne Fahrrad auskommen, sollten auf eine Zusatzklausel in der Hausratversicherung achten. Nur dann ist es auch versichert, wenn es auf offener Straße geklaut wurde. Wer diese Klausel nicht hat, bei dem leistet die Hausratversicherung nur, wenn das Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen wurde.