Vermieter verlangen in der Regel eine Kaution von bis zu drei Monatskaltmieten. Sie dient ihnen als Sicherheit für den Fall, dass der Mieter mit der Zahlung im Rückstand ist oder nach dessen Auszug Schäden zu reparieren sind. Anstatt das Geld zu überweisen, können Mieter auch eine Kautionsversicherung stellen, die von immer mehr Wohnungseigentümern akzeptiert wird. In dem Fall tritt ein Versicherer als Bürge ein und kommt für etwaige Schäden oder Mietrückstände auf. Wenn der Vermieter die Kautionssumme oder einen Teil der Kautionssumme anfordert, wird der Mieter informiert und hat Gelegenheit zu widersprechen. Geschieht dies nicht, zahlt der Versicherer den fälligen Betrag an den Vermieter. Die Summe stellt der Versicherer dann dem Mieter in Rechnung.