Es gibt allerdings auch unterjährige Verträge, dann endet der Versicherungsschutz an einem anderen Termin im Laufe des Jahres. Diese Verträge haben entsprechend auch einen anderen Wechsel-Stichtag. Ein Beispiel: Tritt der Versicherungsschutz zum 1. Juli eines Jahres in Kraft, kann dieser Autofahrer entsprechend zum 31. Mai kündigen. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
Die wichtigsten Fristen sowie Sonderkündigungsrechte: Der schnelle Überblick für Versicherte. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
In der Haftpflichtversicherung gibt es auch noch eine weitere Sonderkonstellation: Erhebt ein Dritter Schadenanspruch, kann die Haftpflichtversicherung den Versicherten anweisen, es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Das kann der Fall sein, wenn die Versicherung davon ausgeht, dass der vermeintlich Geschädigte gar keinen Schadenanspruch hat. Kommt es dann im Rechtsstreit zu einem Urteil, kann der Versicherte innerhalb eines Monats seinem Versicherer kündigen. Gleiches Recht…
Eine Wohngebäudeversicherung können sowohl der Versicherte als auch der Versicherer zum Ende der Laufzeit kündigen. Die meisten Versicherungsverträge laufen nur über ein Jahr, die Höchstlaufzeit ist gesetzlich geregelt: Länger als drei Jahre kann kein Schaden- oder Unfallversicherungsvertrag laufen. Kündigen jedoch weder Versicherer noch Versicherter den Vertrag, verlängert sich der Vertrag immer wieder um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist liegt in der Regel bei drei…
Wer umzieht, kann seine Hausratversicherung mitnehmen. Doch wer zum Beispiel in eine viel größere Wohnung zieht, muss dann eventuell auch einen höheren Beitrag bezahlen. Erhöht sich der Beitrag durch den Wohnungswechsel, hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb eines Monats nachdem der Versicherer auf die Prämienerhöhung hingewiesen hat, kann der Versicherte den Vertrag zum nächsten Monat kündigen. Hier geht es zum kompletten Artikel auf…
Ein Beispiel: Das Muster-Produktinformationsblatt ordnet Produkte in eine von fünf Chancen-Risiko-Klassen ein. Das europäische Basisinformationsblatt arbeitet hingegen mit einem Risikoindikator von 1 (niedrigstes Risiko) bis 7 (höchstes Risiko), wobei ein Produkt auch einem Risikospektrum zugeordnet werden kann – etwa den Stufen 3 bis fünf. Ein Vergleich von Produkten unterschiedlicher Kategorien – etwa einer staatlich-geförderten Basisrentenversicherung mit einer ungeförderten Rentenversicherung – auf Basis der Informationsblätter…
Ein Beispiel: Das Muster-Produktinformationsblatt ordnet Produkte in eine von fünf Chancen-Risiko-Klassen ein. Das europäische Basisinformationsblatt arbeitet hingegen mit einem Risikoindikator von 1 (niedrigstes Risiko) bis 7 (höchstes Risiko), wobei ein Produkt auch einem Risikospektrum zugeordnet werden kann – etwa den Stufen 3 bis fünf. Ein Vergleich von Produkten unterschiedlicher Kategorien – etwa einer staatlich-geförderten Basisrentenversicherung mit einer ungeförderten Rentenversicherung – auf Basis der Informationsblätter…
Der Online-Handel boomt. Mit der Masse an Paketen sind die Lieferanten mitunter überfordert - Sendungen gehen verloren oder kommen beschädigt an. Doch die Käufer haben umfangreiche Rechte. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
Etwas knifflig wird es, wenn der Nachbar gut gemeint ein völlig zerknautschtes Paket angenommen hat. Nun kann der Logistiker behaupten, dass nicht er das Geschenk beschädigt hat, sondern der Empfänger. Wenn es aber hart auf hart kommt: Der Kunde hat vielleicht mehr Ärger, aber das Recht auf seiner Seite. Es ist nicht seine Schuld, dass das Paket beim Nachbarn abgegeben wurde. Der Besteller kann…
Der Online-Handel boomt. Mit der Masse an Paketen sind die Lieferanten mitunter überfordert - Sendungen gehen verloren oder kommen beschädigt an. Doch die Käufer haben umfangreiche Rechte. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
Dies betrifft alle Arbeitnehmer, die nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis alleine in eine Pensionskasse eingezahlt haben. Für Leistungen der Pensionskasse müssen ab 2019 keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mehr gezahlt werden. Hat der Arbeitnehmer in den letzten vier Jahren zu viel Beiträge gezahlt, hat er Anspruch auf Erstattung. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
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