Etwas knifflig wird es, wenn der Nachbar gut gemeint ein völlig zerknautschtes Paket angenommen hat. Nun kann der Logistiker behaupten, dass nicht er das Geschenk beschädigt hat, sondern der Empfänger. Wenn es aber hart auf hart kommt: Der Kunde hat vielleicht mehr Ärger, aber das Recht auf seiner Seite. Es ist nicht seine Schuld, dass das Paket beim Nachbarn abgegeben wurde. Der Besteller kann auch in diesem Fall den Schaden reklamieren, Händler und Spediteur müssen dann untereinander aushandeln, wer nun Schuld daran hat. Allerdings: Nachbar und Besteller sollten sich einigermaßen gut kennen, denn der Nachbar ist für das Paket verantwortlich, wenn er es annimmt. Wenn es dann verschwindet oder beschädigt wird, haftet er im Zweifel dafür.