Wer umzieht, kann seine Hausratversicherung mitnehmen. Doch wer zum Beispiel in eine viel größere Wohnung zieht, muss dann eventuell auch einen höheren Beitrag bezahlen. Erhöht sich der Beitrag durch den Wohnungswechsel, hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb eines Monats nachdem der Versicherer auf die Prämienerhöhung hingewiesen hat, kann der Versicherte den Vertrag zum nächsten Monat kündigen.