Es gibt allerdings auch unterjährige Verträge, dann endet der Versicherungsschutz an einem anderen Termin im Laufe des Jahres. Diese Verträge haben entsprechend auch einen anderen Wechsel-Stichtag. Ein Beispiel: Tritt der Versicherungsschutz zum 1. Juli eines Jahres in Kraft, kann dieser Autofahrer entsprechend zum 31. Mai kündigen.