Dann gilt: Möglichst offen mit dem Versicherer umgehen, um Ärger zu vermeiden und ihm mitteilen, dass es einen weiteren Vertrag gibt. Denn den entstandenen Schaden müssen sich die beiden Versicherer grundsätzlich teilen. Wer auch auf Nachfrage verschweigt, dass er eine weitere Versicherung besitzt, kann schnell in den Verdacht geraten, doppelt abkassieren zu wollen. Dann steht der Versicherungsschutz auf dem Spiel: „Wenn eine Doppelversicherung in betrügerischer Absicht eingegangen wurde, ist der Vertrag nichtig“, betont Zunk.