Aufgepasst: Der Begriff „Wartezeit“ kann zweierlei bedeuten. Eine Wartezeit in der Rechtsschutz- und Elementarschadenversicherung meint: Tritt ein Schaden eine bestimmte Zeit nach Versicherungsbeginn ein, kann der Versicherungsnehmer ihn nicht geltend machen. Das soll Missbrauch verhindern.
Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ist in der Regel aber etwas anderes gemeint: Grundsätzlich wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt und es gibt keine Wartezeit. Der Schutz greift also sofort. Ausnahme: Es gibt vereinzelt Angebote, bei denen der Versicherer vor Vertragsabschluss auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet und stattdessen eine Wartezeit vereinbart. Tritt die Berufsunfähigkeit in diesem Zeitraum ein, wird für diesen Versicherungsfall keine Rente gezahlt, auch nicht nach Ablauf der Wartezeit. Bei einer unfallbedingten Berufsunfähigkeit wird dann trotz Wartezeit meist eine Rente gezahlt. Im Unterschied dazu können Karenzzeiten für jeden Versicherungsfall vereinbart werden, um die Prämie niedriger zu halten. Dann wird die Rente erst nach Ablauf der Karenzzeit gezahlt, egal wann die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.