Die Übertragung von Versicherungsbeständen muss von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt werden. Die Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Interessen der Versicherungsnehmer vollumfänglich gewahrt bleiben – insbesondere durch eine genaue Überprüfung der Versicherer, die die Verträge übernehmen.
Die BaFin stemmt sich gegen den Eindruck, die Lebensversicherer würden sich mit dem sogenannten Run-off notleidender Verträge entledigen. „Wir hatten bei den sechs Bestandsübertragungen, die wir bislang genehmigt haben, keinen Sanierungsfall dabei“, sagt Kay Schaumlöffel, BaFin-Abteilungsleiter für Lebensversicherung und Kapitalanlage. Die Versicherer hätten sich von den Policen getrennt, weil sich das Geschäft für sie nicht mehr rechne, und nicht, weil sie die Verträge an die Wand gefahren hätten.