Während der Wintermonate stehen viele Motorräder ungenutzt in der Garage. Beliebt sind daher Saisonkennzeichen. Wird das Fahrzeug beispielsweise nur zwischen April und September genutzt, lässt sich in den restlichen sechs Monaten nicht nur die Steuer, sondern auch die Prämie für die Versicherung sparen. Das Beste dabei: Ist das Fahrzeug über eine Teil- oder Vollkasko versichert, gilt der Diebstahlschutz auch in den Wintermonaten weiter. Voraussetzung dafür ist, dass das Motorrad an einem gesicherten Ort steht, beispielsweise in einer Garage oder auf einem umzäunten Grundstück.