Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz einer Kfz-Haftpflichtversicherung in allen Ländern, die das Kennzeichen-Abkommen unterschrieben haben. Dazu zählen alle EU-Mitgliedsstaaten, Andorra, Island, Kroatien Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Serbien und die Schweiz. Diese Länder können auch nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.
Für andere Länder des Grüne-Karte-Systems, zum Beispiel Russland oder die Türkei, kommt es auf den individuellen Versicherungsvertrag an. Hier hilft der Blick auf die Grüne Karte: Ist ein Länderkürzel durchgestrichen, gilt der Versicherungsschutz in diesem Land nicht. Dann muss vor dem Grenzübertritt eine sogenannte Grenzversicherung abgeschlossen werden.