Es gibt prinzipiell zwei Möglichkeiten, sein Fahrrad zu versichern:
1. Fahrrad über Hausratversicherung abgedeckt
Fahrräder können über die Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert werden. Wichtig ist dabei, dass die Hausratversicherung sie sogenannte Fahrradklausel beinhaltet. Diese Klausel sorgt dafür, dass die Versicherung für Fahrraddiebstahl aufkommt, wenn das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert wurde. Die Hausratversicherung zahlt daraufhin den Neuwert, also den Betrag des Preises bei heutiger Beschaffung.
Auch Studierende können vom Schutz der Hausratversicherung profitieren. So wie WG-Zimmer noch von der elterlichen Hausratversicherung abgedeckt werden, ist auch das Fahrrad von Studierenden darüber versichert. Einzige Bedingung dafür: Die elterliche Hausratversicherung muss die Fahrradklausel beinhalten.
2. Über eine Fahrradversicherung
Teure und hochwertige Räder sollten über eine eigenständige Fahrradversicherung abgesichert werden. Diese haben in der Regel höhere Versicherungssummen als eine Hausratversicherung, wenn das Rad geklaut wurde. Zudem leisten sie häufig auch bei Vandalismusschäden, die über eine Hausratversicherung nicht abgedeckt sind.