Technische Defekte an Haushaltsgeräten können neben Wasserschäden auch Brände verursachen. Ob ein Haushaltsgerät unbeaufsichtigt betrieben werden darf, hängt deshalb auch davon ab, ob es im ordnungsgemäßen Betrieb dafür vorgesehen ist. Das legen die Hersteller der Geräte fest. Wenn Haushaltsgeräte nach Herstellerangabe für den unbeaufsichtigten Betrieb vorgesehen sind, können sie grundsätzlich unbeaufsichtigt betrieben werden, ohne dass dies den Versicherungsschutz beeinträchtigt. Dies schließt aber grobe Fahrlässigkeit nicht aus: Wenn der Versicherungsnehmer deutliche Hinweise auf eine mögliche Havarie hat (zum Beispiel nasser Fleck auf dem Boden, Schmorgeruch), muss er handeln.
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Zusammenfassung:
Haushaltsgeräte können bei technischen Defekten oder Wasserschäden Brände verursachen. Ob ein Gerät unbeaufsichtigt betrieben werden darf, hängt von den Herstellerangaben ab. Grundsätzlich ist das möglich, solange es nicht zu grober Fahrlässigkeit kommt. Wenn der Versicherungsnehmer jedoch Hinweise auf eine mögliche Havarie hat, muss er handeln. So können Brände verhindert werden. Der Versicherungsschutz bleibt davon unberührt.