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Was bedeutet Schadensminderungspflicht?

5. Januar 2024
-
Privatversicherungen, Wohnen & Eigenheim
-
Erstellt von Mathias Mahrholz

Was genau bedeutet Schadensminderungspflicht?

Versicherungsnehmer haben nicht nur Rechte, sonst auch Pflichten. Diese Obliegenheiten sind im Versicherungsvertrag geregelt. Dazu zählt etwa die Schadensminderungspflicht. Danach ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alles zu tun, um den Schaden möglichst gering zu halten.

Schadensminderungspflicht in der Hausratversicherung

Was bedeutet diese Obliegenheit im konkreten Fall? Ein Beispiel: Fenster sind undicht und so regnet es nach einem Unwetter in das Haus oder die Wohnung des Versicherungsnehmers rein. Direkt nach dem Unwetter sollten zerstörte Fenster grundsätzlich provisorisch abgedichtet werden, um das Eindringen von Regenwasser und damit größere Schäden zu verhindern. Denn wird dies unterlassen, übernimmt die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung des Geschädigten nur die Kosten für den Austausch des Fensters und nicht für das beschädigte Mobiliar. Deshalb fällt der Schadensersatz in diesem Fall niedriger aus als vom Geschädigten angenommen. 





Gut zu wissen: Was leistet die Hausratversicherung?

Über die Hausratversicherung ist das komplette Inventar von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Sie kommt auf für Schäden durch:

  • Feuer
  • Blitzschlag, Explosion oder Implosion
  • Einbruch/Diebstahl
  • Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
  • Leitungswasser
  • Überspannung

Versichert ist der gesamte bewegliche Hausrat, der in der Wohnung und den dazugehörigen Nebenräumen untergebracht ist. Die Hausratversicherung bezahlt den Wiederbeschaffungspreis für gestohlenes Inventar und/oder die Kosten für eine Reparatur, sofern diese sinnvoll ist.

Schadensminderungspflicht bei Diebstählen

Wurde dem Versicherungsnehmer der Wohnungsschlüssel entwendet, muss er das Schloss unverzüglich austauschen lassen. Denn nur so ist sichergestellt, dass unbefugte Dritte sich keinen Zutritt verschaffen können. Dadurch, dass das Türschloss ausgetauscht wurde, kommt es zu keinem Verstoß der Schadensminderungspflicht.

Muss ich mich in Gefahr begeben?

Nein! Niemand muss sich durch sein Verhalten in Lebensgefahr bringen, sondern nur zumutbare Maßnahmen ergreifen. Ein Beispiel: Eine Tischdecke brennt. Hier sollte nach dem Anruf bei der Feuerwehr umgehend mit einem Feuerlöscher der Brandherd beseitigt werden. Brennt es aber so stark, dass sich der Versicherte bei einem Löschversuch in Gefahr begeben müsste, dann sollte unbedingt auf die Feuerwehr gewartet werden.





Schadensminderungspflicht im Recht

Juristisch basiert der Begriff der Schadensminderungspflicht auf der Regelung des § 82 im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Der Versicherungsnehmer soll “[…] nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens […] sorgen.”

Auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) spielt das Thema Schadensminderungspflicht eine Rolle. Der sogenannte Mitverschuldens-Paragraf 254 im BGB besagt, dass der Geschädigte den Schaden so gering wie möglich halten muss. In Abs. 2 schreibt das BGB-Gesetz vor, dass der Schädiger vor Eintritt des Schadensfalles darauf aufmerksam gemacht werden muss, dass sein Tun einen Schaden mit Regressforderung nach sich zieht. Andernfalls macht er sich eines Mitverschuldens am Ausmaß des hohen Schadens schuldig.

Nach einem Schaden: Kann ich einfach mit der Renovierung begingen?

Nein! Geschädigte sollten aber in jedem Fall Erstmaßnahmen zur Schadenminderung vornehmen. Diese kann die Versicherung auch telefonisch freigeben, etwa wenn Trocknungsgeräte eingerichtet werden oder Notverschlüsse für offene Fenster eingebaut werden müssen. Darüber hinausgehende Renovierungsarbeiten sollten Geschädigte unbedingt vorab mit dem Versicherer abstimmen. Auch beschädigte Gegenstände dürfen erst nach Rücksprache mit dem Versicherer entsorgt werden.

Am besten ist es, den Schaden und die beschädigten Objekte zu fotografieren. Der Versicherer begutachtet anschließend den entstandenen Schaden und prüft, welche Reparaturen vorgenommen werden müssen. Die Kosten für diese übernimmt die Versicherung. 

Schadensminderungspflicht nach einem Verkehrsunfall

Schadensminderungspflichten finden sich auch im Straßenverkehr. Nach einem Verkehrsunfall muss der Geschädigte den entstandenen Schaden am Fahrzeug und weitere Folgen daraus so gering wie möglich halten. Beispielsweise durch das Aufstellen eines Warndreiecks und einer sofortigen Reparatur, wenn etwa ein Licht am Fahrzeug beschädigt wurde. Die Kfz-Versicherung der gegnerischen Versicherung, die die Schadensregulierung übernimmt, achtet darauf, ob der Geschädigte diese Pflichteneinhält. Kommt es seitens des Geschädigten zu einer Verletzung dieser Pflicht, kann sich die Versicherung des Schädigers weigern, Mehrkosten zu übernehmen.





Die Arbeit des Kfz-Sachverständigen

Nach einem Unfall muss die Versicherung des Schädigers die entstandenen Schäden am Auto des Geschädigten begleichen. Viele Versicherer lassen dabei die Schadenshöhe von internen Sachverständigen einschätzen. Betroffenen steht es jedoch auch zu, ein eigenes Gutachten von einem unabhängigen Experten erstellen zu lassen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss für die Kosten des unabhängigen Sachverständigen aufkommen. Bei einer Schadensregulierung durch die eigene Kaskoversicherung gilt dies jedoch nicht immer.


Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de


Zusammenfassung:

Erstelle eine Zusammenfassung zu folgendem Inhalt mit 500 Zeichen: Was genau bedeutet Schadensminderungspflicht?Versicherungsnehmer haben nicht nur Rechte, sonst auch Pflichten. Diese Obliegenheiten sind im Versicherungsvertrag geregelt. Dazu zählt etwa die Schadensminderungspflicht. Danach ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alles zu tun, um den Schaden möglichst gering zu halten.Schadensminderungspflicht in der HausratversicherungWas bedeutet diese Obliegenheit im konkreten Fall? Ein Beispiel: Fenster sind undicht und so regnet es nach einem Unwetter in das Haus oder die Wohnung des Versicherungsnehmers rein. Direkt nach dem Unwetter sollten zerstörte Fenster grundsätzlich provisorisch abgedichtet werden, um das Eindringen von Regenwasser und damit größere Schäden zu verhindern. Denn wird dies unterlassen, übernimmt die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung des Geschädigten nur die Kosten für den Austausch des Fensters und nicht für das beschädigte Mobiliar. Deshalb fällt der Schadensersatz in diesem Fall niedriger aus als vom Geschädigten angenommen.  Gut zu wissen: Was leistet die Hausratversicherung? Über die Hausratversicherung ist das komplette Inventar von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Sie kommt auf für Schäden durch:FeuerBlitzschlag, Explosion oder ImplosionEinbruch/DiebstahlSturm (ab Windstärke 8) und HagelLeitungswasserÜberspannungVersichert ist der gesamte bewegliche Hausrat, der in der Wohnung und den dazugehörigen Nebenräumen untergebracht ist. Die Hausratversicherung bezahlt den Wiederbeschaffungspreis für gestohlenes Inventar und/oder die Kosten für eine Reparatur, sofern diese sinnvoll ist. Schadensminderungspflicht bei DiebstählenWurde dem Versicherungsnehmer der Wohnungsschlüssel entwendet, muss er das Schloss unverzüglich austauschen lassen. Denn nur so ist sichergestellt, dass unbefugte Dritte sich keinen Zutritt verschaffen können. Dadurch, dass das Türschloss ausgetauscht wurde, kommt es zu keinem Verstoß der Schadensminderungspflicht.Muss ich mich in Gefahr begeben?Nein! Niemand muss sich durch sein Verhalten in Lebensgefahr bringen, sondern nur zumutbare Maßnahmen ergreifen. Ein Beispiel: Eine Tischdecke brennt. Hier sollte nach dem Anruf bei der Feuerwehr umgehend mit einem Feuerlöscher der Brandherd beseitigt werden. Brennt es aber so stark, dass sich der Versicherte bei einem Löschversuch in Gefahr begeben müsste, dann sollte unbedingt auf die Feuerwehr gewartet werden. Schadensminderungspflicht im Recht Juristisch basiert der Begriff der Schadensminderungspflicht auf der Regelung des § 82 im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Der Versicherungsnehmer soll “[…] nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens […] sorgen.”Auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) spielt das Thema Schadensminderungspflicht eine Rolle. Der sogenannte Mitverschuldens-Paragraf 254 im BGB besagt, dass der Geschädigte den Schaden so gering wie möglich halten muss. In Abs. 2 schreibt das BGB-Gesetz vor, dass der Schädiger vor Eintritt des Schadensfalles darauf aufmerksam gemacht werden muss, dass sein Tun einen Schaden mit Regressforderung nach sich zieht. Andernfalls macht er sich eines Mitverschuldens am Ausmaß des hohen Schadens schuldig. Nach einem Schaden: Kann ich einfach mit der Renovierung begingen?Nein! Geschädigte sollten aber in jedem Fall Erstmaßnahmen zur Schadenminderung vornehmen. Diese kann die Versicherung auch telefonisch freigeben, etwa wenn Trocknungsgeräte eingerichtet werden oder Notverschlüsse für offene Fenster eingebaut werden müssen. Darüber hinausgehende Renovierungsarbeiten sollten Geschädigte unbedingt vorab mit dem Versicherer abstimmen. Auch beschädigte Gegenstände dürfen erst nach Rücksprache mit dem Versicherer entsorgt werden.Am besten ist es, den Schaden und die beschädigten Objekte zu fotografieren. Der Versicherer begutachtet anschließend den entstandenen Schaden und prüft, welche Reparaturen vorgenommen werden müssen. Die Kosten für diese übernimmt die Versicherung. Schadensminderungspflicht nach einem VerkehrsunfallSchadensminderungspflichten finden sich auch im Straßenverkehr. Nach einem Verkehrsunfall muss der Geschädigte den entstandenen Schaden am Fahrzeug und weitere Folgen daraus so gering wie möglich halten. Beispielsweise durch das Aufstellen eines Warndreiecks und einer sofortigen Reparatur, wenn etwa ein Licht am Fahrzeug beschädigt wurde. Die Kfz-Versicherung der gegnerischen Versicherung, die die Schadensregulierung übernimmt, achtet darauf, ob der Geschädigte diese Pflichteneinhält. Kommt es seitens des Geschädigten zu einer Verletzung dieser Pflicht, kann sich die Versicherung des Schädigers weigern, Mehrkosten zu übernehmen. Die Arbeit des Kfz-Sachverständigen Nach einem Unfall muss die Versicherung des Schädigers die entstandenen Schäden am Auto des Geschädigten begleichen. Viele Versicherer lassen dabei die Schadenshöhe von internen Sachverständigen einschätzen. Betroffenen steht es jedoch auch zu, ein eigenes Gutachten von einem unabhängigen Experten erstellen zu lassen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss für die Kosten des unabhängigen Sachverständigen aufkommen. Bei einer Schadensregulierung durch die eigene Kaskoversicherung gilt dies jedoch nicht immer.

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