Was sind Gefälligkeitsschäden?
Gefälligkeitsschäden beziehen sich auf Schäden, die bei Gefälligkeiten entstehen, also bei Tätigkeiten, die eine Person unentgeltlich und freiwillig für eine andere Person erbringt. Typische Gefälligkeitsschäden sind etwa zerstörte oder beschädigte Möbel nach Umzügen oder Renovierungsarbeiten. Auch wer während des Urlaubs der Nachbarn deren Blumen gießt und dabei etwas kaputt macht, hat einen Gefälligkeitsschaden verursacht.
Wer haftet für einen Gefälligkeitsschaden?
Hat der Helfer eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, sind alle Beteiligten auf der sicheren Seite – denn der Helfer ist dann auch für den Fall versichert, dass er einen Gefälligkeitsschaden verursacht.
Anders ist es aber, wenn der Helfer keine Privathaftpflicht hat. In diesem Fall nimmt die Rechtsprechung an, dass beide Seiten einen so genannten “stillschweigenden Haftungsausschluss” vereinbart haben – man hilft seinem Nachbarn oder Freund, will aber gleichzeitig kein hohes finanzielles Risiko eingehen, wenn dabei zum Beispiel die antike Vase herunterfällt. Das Risiko trägt dann der Geschädigte: Er bleibt auf den Schäden sitzen, die sein Helfer verursacht hat.
Unser Tipp: Wer andere um Gefälligkeiten bittet, sollte immer vorher fragen, ob der Helfer eine private Haftpflichtversicherung hat. Rund 15 Prozent aller Haushalte in Deutschland verfügen nicht über diesen wichtigen Basisschutz.
Wie kann man eine private Haftpflichtversicherung abschließen?
Um eine Privathaftpflicht abzuschließen, können verschiedene Wege genutzt werden. Hier sind einige gängige Methoden, um eine diese Versicherung abzuschließen:
- Online-Abschluss: Viele Versicherungsunternehmen bieten die Möglichkeit, eine private Haftpflichtversicherung online abzuschließen. Dabei kann man die verschiedenen Tarife und Leistungen direkt auf der Website des Anbieters vergleichen und die Versicherung online beantragen.
- Persönliche Beratung: Wer eine ausführliche Beratung wünscht, kann sich an Versicherungsvertreter oder -makler wenden. Diese können individuelle Angebote zusammenstellen und bei Fragen zur Verfügung stehen.
- Telefonisch: Einige Versicherungsunternehmen ermöglichen auch den Abschluss einer Privathaftpflicht telefonisch. Dabei kann man sich von einem Kundenberater durch den Abschlussprozess führen lassen.
- Vergleichsportale: Auf Vergleichsportalen im Internet können verschiedene private Haftpflichtversicherungen miteinander verglichen werden. Nach Auswahl des passenden Tarifs kann der Abschluss direkt online erfolgen.
Es ist wichtig, vor dem Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung die verschiedenen Angebote sorgfältig zu prüfen und zu vergleichen, um den Versicherungsschutz zu finden, der den eigenen Bedürfnissen am besten entspricht.
Gut zu wissen: Was die Privat-Haftpflichtversicherung NICHT abdeckt
Versicherte erhalten keine Leistungen für Schäden, die sie selbst erleiden oder die sie sich gegenseitig zufügen. Vom Schutz der Haftpflichtversicherung sind überdies beispielsweise ausgeschlossen:
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- reine Vertragsverpflichtungen wie zum Beispiel der Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens
- Geldstrafen und Bußgelder
- Schäden, die durch ein Kraftfahrzeug verursacht werden. Dafür gibt es die Kfz-Haftpflicht.
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Wasser oder Luftfahrzeugs entstanden sind. Hierfür gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen.
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Was sind Gefälligkeitsschäden?
Gefälligkeitsschäden beziehen sich auf Schäden, die bei Gefälligkeiten entstehen, also bei Tätigkeiten, die eine Person unentgeltlich und freiwillig für eine andere Person erbringt. Typische Gefälligkeitsschäden sind etwa zerstörte oder beschädigte Möbel nach Umzügen oder Renovierungsarbeiten. Auch wer während des Urlaubs der Nachbarn deren Blumen gießt und dabei etwas kaputt macht, hat einen Gefälligkeitsschaden verursacht.
Wer haftet für einen Gefälligkeitsschaden?
Hat der Helfer eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, sind alle Beteiligten auf der sicheren Seite – denn der Helfer ist dann auch für den Fall versichert, dass er einen Gefälligkeitsschaden verursacht.
Anders ist es aber, wenn der Helfer keine Privathaftpflicht hat. In diesem Fall nimmt die Rechtsprechung an, dass beide Seiten einen so genannten “stillschweigenden Haftungsausschluss” vereinbart haben – man hilft seinem Nachbarn oder Freund, will aber gleichzeitig kein hohes finanzielles Risiko eingehen, wenn dabei zum Beispiel die antike Vase herunterfällt. Das Risiko trägt dann der Geschädigte: Er bleibt auf den Schäden sitzen, die sein Helfer verursacht hat.
Unser Tipp: Wer andere um Gefälligkeiten bittet, sollte immer vorher fragen, ob der Helfer eine private Haftpflichtversicherung hat. Rund 15 Prozent aller Haushalte in Deutschland verfügen nicht über diesen wichtigen Basisschutz.
Wie kann man eine private Haftpflichtversicherung abschließen?
Um eine Privathaftpflicht abzuschließen, können verschiedene Wege genutzt werden. Hier sind einige gängige Methoden, um eine diese Versicherung abzuschließen:
- Online-Abschluss: Viele Versicherungsunternehmen bieten die Möglichkeit, eine private Haftpflichtversicherung online abzuschließen. Dabei kann man die verschiedenen Tarife und Leistungen direkt auf der Website des Anbieters vergleichen und die Versicherung online beantragen.
- Persönliche Beratung: Wer eine ausführliche Beratung wünscht, kann sich an Versicherungsvertreter oder -makler wenden. Diese können individuelle Angebote zusammenstellen und bei Fragen zur Verfügung stehen.
- Telefonisch: Einige Versicherungsunternehmen ermöglichen auch den Abschluss einer Privathaftpflicht telefonisch. Dabei kann man sich von einem Kundenberater durch den Abschlussprozess führen lassen.
- Vergleichsportale: Auf Vergleichsportalen im Internet können verschiedene private Haftpflichtversicherungen miteinander verglichen werden. Nach Auswahl des passenden Tarifs kann der Abschluss direkt online erfolgen.
Es ist wichtig, vor dem Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung die verschiedenen Angebote sorgfältig zu prüfen und zu vergleichen, um den Versicherungsschutz zu finden, der den eigenen Bedürfnissen am besten entspricht.
Gut zu wissen: Was die Privat-Haftpflichtversicherung NICHT abdeckt
Versicherte erhalten keine Leistungen für Schäden, die sie selbst erleiden oder die sie sich gegenseitig zufügen. Vom Schutz der Haftpflichtversicherung sind überdies beispielsweise ausgeschlossen:
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- reine Vertragsverpflichtungen wie zum Beispiel der Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens
- Geldstrafen und Bußgelder
- Schäden, die durch ein Kraftfahrzeug verursacht werden. Dafür gibt es die Kfz-Haftpflicht.
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Wasser oder Luftfahrzeugs entstanden sind. Hierfür gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen.