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Muss ich meinen Vermieter informieren, wenn ich eine Wallbox installiere?

13. Februar 2024
-
Privatversicherungen, Wohnen & Eigenheim
-
Erstellt von Mathias Mahrholz

Elektroautos sind auf deutschen Straßen keine Seltenheit mehr. Das zeigen auch die Zahlen des Kraftfahrtbundesamtes (KBA). Im Jahr 2023 lag die Anzahl der Pkw-Neuzulassungen mit Elektroantrieb bei 24,6 Prozent. Eine Wallbox zu Hause ist äußerst praktisch, wenn das E-Auto über Nacht geladen werden soll. Wer jedoch eine Wallbox installieren will, muss einiges beachten: Denn zunächst ist es in einem Miethaus notwendig, den Vermieter um Erlaubnis zu fragen bzw. in einem Eigenheim die Eigentümergemeinschaft. Manchmal müssen auch neue Stromleitungen verlegt werden und die Abrechnung des Ladestroms muss geklärt werden. Prinzipiell besteht aber ein Anspruch auf eine eigene Ladestation. Sollte das Gebäude aber unter Denkmalschutz stehen, kann der Vermieter die Wallbox ablehnen.

Wie sieht die Gesetzeslage aus?

Grundlage für Wohnungseigentümer ist das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), das seit dem 1. Dezember 2020 gilt. Dieses sieht vor, dass Eigentümer ein Recht auf eine Wallbox haben. Inzwischen ist auch das Mietrecht angepasst worden. Mieter finden ihren rechtlichen Anspruch auf eine eigene Ladestation im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). In § 554 BGB Absatz 1 steht:

„Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die […] dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge […] dienen.“

Checkliste für das Installieren einer Wallbox

Wichtig ist, dass der Mieter oder Wohnungseigentümer für den Einbau der Wallbox die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft einholt. Zudem darf die Ladestation nur auf Parkplätzen oder in der eigenen Garage erfolgen. Ist kein Stellplatz vorhanden, muss auf öffentliche Aufladestationen zurückgegriffen werden.

Diese Checkliste gibt einen Überblick, was beim Installieren einer Wallbox alles beachtet werden muss. Vom Informieren des Vermieters bis zur abschließenden Stromabrechnung:

1. Vermieter informieren

Bevor der offizielle Antrag beim Vermieter eingereicht werden kann, muss dieser zunächst schriftlich per E-Mail oder Brief über das Vorhaben informiert werden. Dabei ist es wichtig, ihm alle Details zur Wallbox mitzugeben: Darunter fallen etwa die technischen Details wie Leistung, Größe und geplante Position der Wallbox.

Ebenso sollten Informationen zur geplanten Stromversorgung vorliegen, insbesondere ob die bestehende Elektroinstallation ausreicht oder angepasst werden muss. Gegebenenfalls haben auch andere Mieter Interesse, sodass sich die Kosten geteilt werden können. Auch das sollte dem Vermieter kommuniziert werden.

2. Stromleitungen prüfen lassen

Ein Elektriker muss eine sogenannte Lastgangmessung durchführen. Dabei wird der Hausstrom über einen bestimmten Zeitraum gemessen.

3. Antrag stellen

Mieter sind an keine Fristen gebunden und können den Antrag für die Wallbox jederzeit beim Vermieter stellen. Als Eigentümer oder Mieter in einer Eigentumswohnung muss der Antrag bei der nächsten Eigentümerversammlung eingereicht werden. Dem Antrag sollte neben den Details auch ein Kostenvoranschlag beiliegen.

4. Beschluss wird gefasst

Der Vermieter oder die Eigentümerversammlung fassen den Beschluss, ob eine Wallbox installiert werden darf.

5. Antrag beim Netzbetreiber stellen

Wenn die Zusage seitens des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft erfolgt ist, muss auf den Netzbetreiber zugegangen werden. Seit 1. Januar 2024 gilt eine Neuregelung. Von nun an muss die Wallbox immer beim Netzbetreiber angemeldet werden und nicht erst, wenn sie über 11 kW Ladeleistung umfasst. Wichtig: Stromanbieter und Netzbetreiber sind nicht das gleiche. Der Netzbetreiber ist auf der Stromrechnung aufgeführt.

6. Installation

Nach erfolgreicher Prüfung des Netzbetreibers kann die Wallbox von der Elektrofachkraft, die zuvor die Stromleitungen überprüft hat, in Betrieb genommen werden.

7. Feuermelder installieren

Befindet sich die Wallbox in einer Garage sollte dort aus Sicherheitsgründen ein Rauchmelder installiert werden.

8. Abrechnung

Wie der Strom abgerechnet werden muss, ist mit dem Vermieter bzw. den Miteigentümern zu klären. Die Abrechnung des verbrauchten Stroms kann über eine individuelle Abrechnung über den Wohnungszähler oder einen separaten Stromzähler an der Wallbox erfolgen. Nutzen mehrere Parteien die Wallbox der Mietwohnung, muss der Stromverbrauch rückverfolgbar sein. Meist geschieht das mit Hilfe von sogenannten RFID-Karten. Mit diesen ist das kontaktlose Speichern und Auslesen von Daten möglich.



Kann ich mein E-Auto auch über eine Haushaltssteckdose laden?

Nein! Davon ist dringend abzuraten. Haushaltssteckdosen sind nicht für hohe Dauerlasten ausgelegt und im schlimmsten Fall kann es zu Hitzeentwicklungen und Schmorbränden kommen.

Wer bezahlt die Wallbox?

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. Mieter zahlt alles: Wenn der Mieter die Kosten für den Kauf und die Installation einer Wallbox leistet, geht die Ladestation in sein Eigentum über. Bei einem Auszug kann der Mieter die Ladestation entweder mitnehmen oder an den Nachmieter verkaufen.
  2. Vermieter beteiligt sich an den Kosten: Verpflichtet ist der Vermieter dazu nicht, aber wenn er sich beteiligt, werden die Kosten für die Wallbox natürlich etwas günstiger.
  3. Andere Mieter haben ebenfalls Interesse: Wenn andere Mietparteien an der Mitnutzung der Wallbox interessiert sind, können die Kosten aufgeteilt werden.
  4. Vermieter übernimmt die Kosten komplett: Dann hat der Nutzer zwar keine direkten Kosten, aber da eine Wallbox zu einer Aufwertung der Immobilie führt, kann daraus eine Mieterhöhung resultieren oder eine Kaution fällig sein.

Wie ist die Wallbox versichert?

Vorab sei gesagt, dass eine Wallbox nicht zwingend versichert werden muss. Allerdings ist es empfehlenswert, da sich die Kosten in einem Schadensfall schnell summieren können. Eine Versicherung ist eine große finanzielle Entlastung. Um eine Wallbox zu versichern, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Wohngebäudeversicherung: Als fest verbundener Bestandteil eines Gebäudes kann die Wallbox über die Wohn­gebäude­versicherung mitversichert werden. Sie übernimmt Schäden an der E-Auto-Lade­station und am Gebäude. Folgende Schäden werden übernommen, sofern es im Vertrag vereinbart wurde: Sturm, Hagel; Blitzschlag; Überspannung durch Gewitter; Brand- und Seng­schäden; Leitungs­wasser und Explosion.
  • Die Wallbox kann auch über die Hausratversicherung versichert werden.
  • Private Haftpflichtversicherung: Wird die Wallbox mit anderen Mietern geteilt, empfiehlt sich unbedingt eine Haftpflichtversicherung. Diese leistet, wenn andere Ihre Wallbox beschädigen.
  • Vollkaskoversicherung: Schäden im Kabel bspw. durch Marderbisse während des Ladevorgangs sind in der Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Um optimal versichert zu sein, ist es wichtig, dass sich der Versicherungsnehmer direkt an den Versicherer oder einen Vermittler wendet. Diese können individuell prüfen, wie die Wallbox am besten versichert werden kann. Weitere Informationen, was Verbraucher bei E-Autos in geschlossenen Räumen beachten müssen, finden sich in dieser Publikation zur Schadenverhütung.

 


Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de


Zusammenfassung:

Erstelle eine Zusammenfassung zu folgendem Inhalt mit 500 Zeichen: Elektroautos sind auf deutschen Straßen keine Seltenheit mehr. Das zeigen auch die Zahlen des Kraftfahrtbundesamtes (KBA). Im Jahr 2023 lag die Anzahl der Pkw-Neuzulassungen mit Elektroantrieb bei 24,6 Prozent. Eine Wallbox zu Hause ist äußerst praktisch, wenn das E-Auto über Nacht geladen werden soll. Wer jedoch eine Wallbox installieren will, muss einiges beachten: Denn zunächst ist es in einem Miethaus notwendig, den Vermieter um Erlaubnis zu fragen bzw. in einem Eigenheim die Eigentümergemeinschaft. Manchmal müssen auch neue Stromleitungen verlegt werden und die Abrechnung des Ladestroms muss geklärt werden. Prinzipiell besteht aber ein Anspruch auf eine eigene Ladestation. Sollte das Gebäude aber unter Denkmalschutz stehen, kann der Vermieter die Wallbox ablehnen.Wie sieht die Gesetzeslage aus?Grundlage für Wohnungseigentümer ist das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), das seit dem 1. Dezember 2020 gilt. Dieses sieht vor, dass Eigentümer ein Recht auf eine Wallbox haben. Inzwischen ist auch das Mietrecht angepasst worden. Mieter finden ihren rechtlichen Anspruch auf eine eigene Ladestation im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). In § 554 BGB Absatz 1 steht:„Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die […] dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge […] dienen.“Checkliste für das Installieren einer WallboxWichtig ist, dass der Mieter oder Wohnungseigentümer für den Einbau der Wallbox die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft einholt. Zudem darf die Ladestation nur auf Parkplätzen oder in der eigenen Garage erfolgen. Ist kein Stellplatz vorhanden, muss auf öffentliche Aufladestationen zurückgegriffen werden.Diese Checkliste gibt einen Überblick, was beim Installieren einer Wallbox alles beachtet werden muss. Vom Informieren des Vermieters bis zur abschließenden Stromabrechnung:1. Vermieter informieren Bevor der offizielle Antrag beim Vermieter eingereicht werden kann, muss dieser zunächst schriftlich per E-Mail oder Brief über das Vorhaben informiert werden. Dabei ist es wichtig, ihm alle Details zur Wallbox mitzugeben: Darunter fallen etwa die technischen Details wie Leistung, Größe und geplante Position der Wallbox.Ebenso sollten Informationen zur geplanten Stromversorgung vorliegen, insbesondere ob die bestehende Elektroinstallation ausreicht oder angepasst werden muss. Gegebenenfalls haben auch andere Mieter Interesse, sodass sich die Kosten geteilt werden können. Auch das sollte dem Vermieter kommuniziert werden.2. Stromleitungen prüfen lassenEin Elektriker muss eine sogenannte Lastgangmessung durchführen. Dabei wird der Hausstrom über einen bestimmten Zeitraum gemessen.3. Antrag stellenMieter sind an keine Fristen gebunden und können den Antrag für die Wallbox jederzeit beim Vermieter stellen. Als Eigentümer oder Mieter in einer Eigentumswohnung muss der Antrag bei der nächsten Eigentümerversammlung eingereicht werden. Dem Antrag sollte neben den Details auch ein Kostenvoranschlag beiliegen.4. Beschluss wird gefasstDer Vermieter oder die Eigentümerversammlung fassen den Beschluss, ob eine Wallbox installiert werden darf.5. Antrag beim Netzbetreiber stellenWenn die Zusage seitens des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft erfolgt ist, muss auf den Netzbetreiber zugegangen werden. Seit 1. Januar 2024 gilt eine Neuregelung. Von nun an muss die Wallbox immer beim Netzbetreiber angemeldet werden und nicht erst, wenn sie über 11 kW Ladeleistung umfasst. Wichtig: Stromanbieter und Netzbetreiber sind nicht das gleiche. Der Netzbetreiber ist auf der Stromrechnung aufgeführt.6. InstallationNach erfolgreicher Prüfung des Netzbetreibers kann die Wallbox von der Elektrofachkraft, die zuvor die Stromleitungen überprüft hat, in Betrieb genommen werden.7. Feuermelder installierenBefindet sich die Wallbox in einer Garage sollte dort aus Sicherheitsgründen ein Rauchmelder installiert werden.8. AbrechnungWie der Strom abgerechnet werden muss, ist mit dem Vermieter bzw. den Miteigentümern zu klären. Die Abrechnung des verbrauchten Stroms kann über eine individuelle Abrechnung über den Wohnungszähler oder einen separaten Stromzähler an der Wallbox erfolgen. Nutzen mehrere Parteien die Wallbox der Mietwohnung, muss der Stromverbrauch rückverfolgbar sein. Meist geschieht das mit Hilfe von sogenannten RFID-Karten. Mit diesen ist das kontaktlose Speichern und Auslesen von Daten möglich. Kann ich mein E-Auto auch über eine Haushaltssteckdose laden? Nein! Davon ist dringend abzuraten. Haushaltssteckdosen sind nicht für hohe Dauerlasten ausgelegt und im schlimmsten Fall kann es zu Hitzeentwicklungen und Schmorbränden kommen. Wer bezahlt die Wallbox?Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:Mieter zahlt alles: Wenn der Mieter die Kosten für den Kauf und die Installation einer Wallbox leistet, geht die Ladestation in sein Eigentum über. Bei einem Auszug kann der Mieter die Ladestation entweder mitnehmen oder an den Nachmieter verkaufen.Vermieter beteiligt sich an den Kosten: Verpflichtet ist der Vermieter dazu nicht, aber wenn er sich beteiligt, werden die Kosten für die Wallbox natürlich etwas günstiger.Andere Mieter haben ebenfalls Interesse: Wenn andere Mietparteien an der Mitnutzung der Wallbox interessiert sind, können die Kosten aufgeteilt werden.Vermieter übernimmt die Kosten komplett: Dann hat der Nutzer zwar keine direkten Kosten, aber da eine Wallbox zu einer Aufwertung der Immobilie führt, kann daraus eine Mieterhöhung resultieren oder eine Kaution fällig sein.Wie ist die Wallbox versichert?Vorab sei gesagt, dass eine Wallbox nicht zwingend versichert werden muss. Allerdings ist es empfehlenswert, da sich die Kosten in einem Schadensfall schnell summieren können. Eine Versicherung ist eine große finanzielle Entlastung. Um eine Wallbox zu versichern, gibt es verschiedene Möglichkeiten:Wohngebäudeversicherung: Als fest verbundener Bestandteil eines Gebäudes kann die Wallbox über die Wohn­gebäude­versicherung mitversichert werden. Sie übernimmt Schäden an der E-Auto-Lade­station und am Gebäude. Folgende Schäden werden übernommen, sofern es im Vertrag vereinbart wurde: Sturm, Hagel; Blitzschlag; Überspannung durch Gewitter; Brand- und Seng­schäden; Leitungs­wasser und Explosion.Die Wallbox kann auch über die Hausratversicherung versichert werden. Private Haftpflichtversicherung: Wird die Wallbox mit anderen Mietern geteilt, empfiehlt sich unbedingt eine Haftpflichtversicherung. Diese leistet, wenn andere Ihre Wallbox beschädigen.Vollkaskoversicherung: Schäden im Kabel bspw. durch Marderbisse während des Ladevorgangs sind in der Vollkaskoversicherung abgedeckt.Um optimal versichert zu sein, ist es wichtig, dass sich der Versicherungsnehmer direkt an den Versicherer oder einen Vermittler wendet. Diese können individuell prüfen, wie die Wallbox am besten versichert werden kann. Weitere Informationen, was Verbraucher bei E-Autos in geschlossenen Räumen beachten müssen, finden sich in dieser Publikation zur Schadenverhütung.

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