Die Hausratversicherung entschädigt den von einem Schadenereignis betroffenen Hausrat – von Möbeln über Kleidung bis hin zu elektronischen Geräten. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das gesamte bewegliche Eigentum, das in der Wohnung und den mitversicherten Nebenräumen untergebracht ist. Hinzu kommt die Außenversicherung als Bestandteil der Hausratversicherung. Mit der Außenversicherung besteht vorübergehend Versicherungsschutz auch außerhalb des Versicherungsortes – und das sogar weltweit.
Außenversicherung in der Ferienunterkunft: Das sollten Urlauber wissen
Ein Tapetenwechsel fühlt sich mit dem Wissen, dass die persönlichen Sachen vorübergehend auch im Urlaubsdomizil über die Außenversicherung der Hausratversicherung geschützt sind, noch schöner an. Zwar kann die Außenversicherung keinen Einbruchdiebstahl, keinen Raub und auch keine Schäden durch Naturgefahren verhindern, jedoch leistet sie für dadurch entstandene Schäden am persönlichen Eigentum. Die Außenversicherung zahlt den Wiederbeschaffungspreis oder die Reparaturkosten, unter Umständen einschließlich eines Wertminderungsbetrags. Je nach Vertrag ist der vorübergehende Versicherungsschutz außerhalb des Versicherungsortes an eine festgelegte Zahl an Wochen oder Monaten geknüpft. Handelt es sich um die eigene Ferienunterkunft, ist eine gesonderte Hausratversicherung notwendig.
Selfstorage: Lagerungsdauer und -Werte sind entscheidend
Wenn zu Hause wenig Platz besteht, sind mietbare Lagerabteile eine bequeme Option für mehr Freiraum. Auch auf angemietete Lager erstreckt sich der Schutz über die Außenversicherung, allerdings mit Einschränkungen. Besonders zu beachten ist die zeitliche Befristung des Versicherungsschutzes von mehreren Wochen oder gar Monaten, je nach Vertrag, sowie die Versicherungssumme. Für die dauerhafte Lagerung ist dagegen eine zusätzliche Versicherung sinnvoll – große Selfstorage-Unternehmen bieten diese bei der Vermietung von Lagerräumen gleich mit an. Eingelagerte Gegenstände sind dann für die vereinbarte Dauer der Miete des Lagers abgesichert. Wie viel diese Versicherung monatlich kostet, hängt oft vom Wert der eingelagerten Gegenstände ab.
Kind in Ausbildung: Auf den eigenen Hausstand kommt es an
Keine starren zeitlichen Einschränkungen beim Versicherungsschutz der Hausratversicherung gibt es dagegen, wenn ein mitversichertes Kind auswärts eine Ausbildung, einen freiwilligen Wehrdienst oder einen gesetzlichen Freiwilligendienst absolviert. Das Eigentum des Kindes ist auch dort über die Hausratversicherung der Eltern „außenversichert“, solange es keinen eigenen Hausstand gegründet hat. Eine Prüfung, ob die Versicherungssumme ausreicht, ist jedoch zu empfehlen. Wird hingegen ein eigener Hausstand gegründet, sind Kinder nicht mehr über die Hausratversicherung der Eltern versichert. In diesem Fall sollten sie sich um eigenen Versicherungsschutz kümmern. Ab wann es ein eigener Hausstand ist, sollte direkt mit dem Hausratversicherer geklärt werden.
Warum gibt es in der Außenversicherung der Hausratversicherung eine Limitierung?
Die Versicherungssumme der Hausratversicherung soll im Notfall den gesamten Hausrat abbilden oder entsprechen. Im Urlaub oder beim Selfstorage wird jedoch in der Regel nur ein Teil dessen mitgeführt oder vorübergehend aufbewahrt. Viele Versicherer setzen daher bei der Außenversicherung neben den zeitlichen Begrenzungen des Versicherungsschutzes eine Entschädigungsgrenze fest. Ist zum Beispiel geplant, eine besonders teure Sportausrüstung in den Urlaub mitzunehmen, im Selfstorage zu lagern oder im Wohnheimzimmer des Kindes aufzubewahren, sollte vorab mit dem Versicherer über die bestehenden Vereinbarungen zur Außenversicherung gesprochen und diese, sofern nötig, angepasst werden.
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Die Hausratversicherung entschädigt den von einem Schadenereignis betroffenen Hausrat – von Möbeln über Kleidung bis hin zu elektronischen Geräten. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das gesamte bewegliche Eigentum, das in der Wohnung und den mitversicherten Nebenräumen untergebracht ist. Hinzu kommt die Außenversicherung als Bestandteil der Hausratversicherung. Mit der Außenversicherung besteht vorübergehend Versicherungsschutz auch außerhalb des Versicherungsortes – und das sogar weltweit.
Außenversicherung in der Ferienunterkunft: Das sollten Urlauber wissen
Ein Tapetenwechsel fühlt sich mit dem Wissen, dass die persönlichen Sachen vorübergehend auch im Urlaubsdomizil über die Außenversicherung der Hausratversicherung geschützt sind, noch schöner an. Zwar kann die Außenversicherung keinen Einbruchdiebstahl, keinen Raub und auch keine Schäden durch Naturgefahren verhindern, jedoch leistet sie für dadurch entstandene Schäden am persönlichen Eigentum. Die Außenversicherung zahlt den Wiederbeschaffungspreis oder die Reparaturkosten, unter Umständen einschließlich eines Wertminderungsbetrags. Je nach Vertrag ist der vorübergehende Versicherungsschutz außerhalb des Versicherungsortes an eine festgelegte Zahl an Wochen oder Monaten geknüpft. Handelt es sich um die eigene Ferienunterkunft, ist eine gesonderte Hausratversicherung notwendig.
Selfstorage: Lagerungsdauer und -Werte sind entscheidend
Wenn zu Hause wenig Platz besteht, sind mietbare Lagerabteile eine bequeme Option für mehr Freiraum. Auch auf angemietete Lager erstreckt sich der Schutz über die Außenversicherung, allerdings mit Einschränkungen. Besonders zu beachten ist die zeitliche Befristung des Versicherungsschutzes von mehreren Wochen oder gar Monaten, je nach Vertrag, sowie die Versicherungssumme. Für die dauerhafte Lagerung ist dagegen eine zusätzliche Versicherung sinnvoll – große Selfstorage-Unternehmen bieten diese bei der Vermietung von Lagerräumen gleich mit an. Eingelagerte Gegenstände sind dann für die vereinbarte Dauer der Miete des Lagers abgesichert. Wie viel diese Versicherung monatlich kostet, hängt oft vom Wert der eingelagerten Gegenstände ab.
Kind in Ausbildung: Auf den eigenen Hausstand kommt es an
Keine starren zeitlichen Einschränkungen beim Versicherungsschutz der Hausratversicherung gibt es dagegen, wenn ein mitversichertes Kind auswärts eine Ausbildung, einen freiwilligen Wehrdienst oder einen gesetzlichen Freiwilligendienst absolviert. Das Eigentum des Kindes ist auch dort über die Hausratversicherung der Eltern „außenversichert“, solange es keinen eigenen Hausstand gegründet hat. Eine Prüfung, ob die Versicherungssumme ausreicht, ist jedoch zu empfehlen. Wird hingegen ein eigener Hausstand gegründet, sind Kinder nicht mehr über die Hausratversicherung der Eltern versichert. In diesem Fall sollten sie sich um eigenen Versicherungsschutz kümmern. Ab wann es ein eigener Hausstand ist, sollte direkt mit dem Hausratversicherer geklärt werden.
Warum gibt es in der Außenversicherung der Hausratversicherung eine Limitierung?
Die Versicherungssumme der Hausratversicherung soll im Notfall den gesamten Hausrat abbilden oder entsprechen. Im Urlaub oder beim Selfstorage wird jedoch in der Regel nur ein Teil dessen mitgeführt oder vorübergehend aufbewahrt. Viele Versicherer setzen daher bei der Außenversicherung neben den zeitlichen Begrenzungen des Versicherungsschutzes eine Entschädigungsgrenze fest. Ist zum Beispiel geplant, eine besonders teure Sportausrüstung in den Urlaub mitzunehmen, im Selfstorage zu lagern oder im Wohnheimzimmer des Kindes aufzubewahren, sollte vorab mit dem Versicherer über die bestehenden Vereinbarungen zur Außenversicherung gesprochen und diese, sofern nötig, angepasst werden.