Wird eine andere Person während des Grillens verletzt oder wird fremdes Eigentum bei einem Grillunfall beschädigt wie eine Markise, ist dies ein Fall für die private Haftpflichtversicherung. Für den Anspruch des Schadensersatzes ist es relevant, dass die Person nicht im selben familiären Haushalt lebt. Anders kann es bei einer Wohngemeinschaft aussehen. Die Mitglieder einer WG sind in der Regel keine Familienmitglieder und benötigen eine separate Privathaftpflichtversicherung. Sind die Eigentumsverhältnisse innerhalb der WG zwischen eigenen und gemeinschaftlichen Gegenständen klar geregelt, lassen sich Schadenverursacher und Geschädigter genau abgrenzen. Dann sind auch gegenseitige Haftpflichtansprüche in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Wer sich noch in Ausbildung oder Studium befindet, ist oft weiterhin über die Eltern privathaftpflichtversichert, sodass eine eigene Haftpflicht nicht notwendig ist. Eine Haftpflichtversicherung ist sehr wichtig, denn gerade bei gesundheitlichen Schäden mit Spätfolgen kann es zu hohen Forderungen kommen. Eine Police mit hoher Deckungssumme ist deshalb sinnvoll. Verursachen Sie einen Brandschaden grob fahrlässig, beispielsweise während Sie unter Alkoholeinfluss stehen, kann es zu Kürzungen der Versicherungsleistung kommen. Fragen Sie in jedem Fall bei Ihrer Versicherung oder Ihrem Vermittler nach, was genau in Ihrer Police abgedeckt ist.
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Zusammenfassung:
Die private Haftpflichtversicherung greift, wenn bei einem Grillunfall eine Person verletzt wird oder fremdes Eigentum, wie eine Markise, beschädigt wird. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person nicht im selben familiären Haushalt lebt. Bei einer Wohngemeinschaft sind die Mitglieder in der Regel keine Familienmitglieder und benötigen daher eine separate Privathaftpflichtversicherung. Sind die Eigentumsverhältnisse innerhalb der WG klar geregelt, sind Schadenverursacher und Geschädigter genau abgrenzbar. In der Privathaftpflichtversicherung sind auch gegenseitige Haftpflichtansprüche mitversichert. Studierende und Auszubildende sind oft über die Haftpflichtversicherung der Eltern abgesichert. Dennoch ist eine eigene Haftpflichtversicherung empfehlenswert, da bei gesundheitlichen Schäden mit hohen Forderungen zu rechnen ist. Eine Versicherung mit hoher Deckungssumme ist deshalb sinnvoll. Bei grob fahrlässig verursachten Brandschäden, z.B. unter Alkoholeinfluss, kann es zu Kürzungen der Versicherungsleistung kommen. Es ist ratsam, die genauen Details der eigenen Police bei der Versicherung oder dem Vermittler zu erfragen.