Technische Defekte an Haushaltsgeräten können neben Wasserschäden auch Brände verursachen. Ob ein Haushaltsgerät unbeaufsichtigt betrieben werden darf, hängt deshalb auch davon ab, ob es im ordnungsgemäßen Betrieb dafür vorgesehen ist. Das legen die Hersteller der Geräte fest. Wenn Haushaltsgeräte nach Herstellerangabe für den unbeaufsichtigten Betrieb vorgesehen sind, können sie grundsätzlich unbeaufsichtigt betrieben werden, ohne dass dies den Versicherungsschutz beeinträchtigt. Dies schließt aber grobe Fahrlässigkeit…
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