Kein Versicherungsschutz besteht, wenn keine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde. Hat ein Hausbesitzer zum Beispiel nur eine Wohngebäudeversicherung und keine Hausratversicherung, bekommt er bei einem Brand auch nur den Schaden am Gebäude, aber nicht am Hausrat ersetzt. Kein Versicherungsschutz besteht zudem, wenn Versicherungsnehmer vorsätzlich ihr Gebäude anzünden, zum Beispiel um die Versicherung zu betrügen. In diesem Fall gibt es natürlich keine Versicherungsleistung. Hier geht…
Kinderunfallversicherungen können Familien bei einem Unfall mit bleibenden Schäden unterstützen, indem sie die finanziellen Folgen abfedern, wenn das Leben der Familie schlagartig verändert wird. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
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