Kein Versicherungsschutz besteht, wenn keine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde. Hat ein Hausbesitzer zum Beispiel nur eine Wohngebäudeversicherung und keine Hausratversicherung, bekommt er bei einem Brand auch nur den Schaden am Gebäude, aber nicht am Hausrat ersetzt. Kein Versicherungsschutz besteht zudem, wenn Versicherungsnehmer vorsätzlich ihr Gebäude anzünden, zum Beispiel um die Versicherung zu betrügen. In diesem Fall gibt es natürlich keine Versicherungsleistung.
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Kein Versicherungsschutz besteht, wenn keine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde. Hat ein Hausbesitzer zum Beispiel nur eine Wohngebäudeversicherung und keine Hausratversicherung, bekommt er bei einem Brand auch nur den Schaden am Gebäude, aber nicht am Hausrat ersetzt. Kein Versicherungsschutz besteht zudem, wenn Versicherungsnehmer vorsätzlich ihr Gebäude anzünden, zum Beispiel um die Versicherung zu betrügen. In diesem Fall gibt es natürlich keine Versicherungsleistung.