Technische Defekte an Haushaltsgeräten können neben Wasserschäden auch Brände verursachen. Ob ein Haushaltsgerät unbeaufsichtigt betrieben werden darf, hängt deshalb auch davon ab, ob es im ordnungsgemäßen Betrieb dafür vorgesehen ist. Das legen die Hersteller der Geräte fest. Wenn Haushaltsgeräte nach Herstellerangabe für den unbeaufsichtigten Betrieb vorgesehen sind, können sie grundsätzlich unbeaufsichtigt betrieben werden, ohne dass dies den Versicherungsschutz beeinträchtigt. Dies schließt aber grobe Fahrlässigkeit…
Von A wie Auffahrunfall bis W wie Wasserschaden: Hunde können eine Menge kaputtmachen, wie diese Urteile zeigen. Herrchen oder Frauchen müssen für die Schäden selbst aufkommen - sofern sie keine Hundehalter-Haftpflichtversicherung haben. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
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