Dann müssen alle in Deutschland zugelassenen Pkw, ebenso wie Lkw und Busse, eine Warnweste an Bord haben. Motorräder und Wohnmobile bleiben ausgenommen.
In jedem Fahrzeug muss, unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen, eine Warnweste vorhanden sein. Ist die Weste nicht an Bord, kann das mit einem Verwarnungsgeld von 15,00 Euro geahndet werden.
Die Warnwesten müssen der Europäischen Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Diese Vorschrift fordert zum einen 360-Grad-Sichtbarkeit durch umlaufende, mindestens fünf Zentimeter breite reflektierende Streifen. Außerdem ist fluoreszierendes Material in gelb, orange oder rot-orange vorgeschrieben. Schließlich muss die Weste über einen Klettverschluss verfügen.
Geregelt ist dies im:
§ 53a Abs.1 StVZO Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste
(1) Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind. Warndreiecke müssen rückstrahlend sein; Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. Warnwesten müssen der Norm DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008 oder der Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Die Warneinrichtungen müssen in betriebsfertigem Zustand sein.
Das Sie die Weste im Ernstfall schnell vom Fahrersitz greifen können, sollte sie im Handschuhfach, unter dem Sitz oder im Seitenfach der Tür aufbewahrt werden. Steigen Sie bei einem Unfall oder einer Panne aus dem Fahrzeug, sind Sie mit der Warnweste deutlich besser sichtbar.
Mit der neuen Warnwestenpflicht folgt Deutschland dem Vorbild vieler anderer EU-Mitgliedsstaaten, in denen sie zum Teil schon seit Jahren in Kraft ist.
Quelle: Internetwache Brandenburg