Versicherungsunterlagen sollten grundsätzlich für die Dauer des Versicherungsvertrages aufbewahrt werden. Am wichtigsten sind hier der Versicherungsschein, also die Police, und der Antrag. Wer sich zum Beispiel das Kapital oder die Rente aus einer Lebensversicherung auszahlen lassen möchte, muss nachweisen, dass er bezugsberechtigt ist. Die Police gilt dabei als Urkunde, die Auszahlung erfolgt daher in der Regel nur gegen deren Vorlage.