Auch Lebens- und Rentenversicherungen erlauben es, den Fälligkeitstermin innerhalb eines bestimmten Zeitraums frei zu wählen. Das gilt für alle Policen mit einer vertraglich vereinbarten sogenannten flexiblen Abrufphase. Diese kann ganz unterschiedlich ausgestaltet sein, sowohl was den Beginn, als auch ihre Dauer angeht. In der Regel beträgt der Zeitraum mindestens fünf Jahre, in denen der Versicherte Leistungen ohne Nachteile abrufen kann – entweder komplett oder teilweise. „So können Versicherte ihre private mit der gesetzlichen Rente abstimmen. Denn niemand weiß zum Vertragsabschluss genau, wann er auf seine Altersvorsorge angewiesen sein wird“, sagt Mathias Zunk vom Verbraucherservice des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).