Erstattet wird, wenn das Brautpaar oder einer der Angehörigen unerwartet schwer erkrankt, einen schweren Unfall erleidet oder gar stirbt. „Ist die Feier wegen Komplikationen bei der Schwangerschaft der Braut nicht durchführbar, kommen Versicherer ebenfalls für entstehende Kosten auf“, sagt Zunk. Ein erheblicher Schaden am Eigentum des Brautpaars oder eine unerwartete betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber, können ebenfalls Gründe sein. Je nach Versicherer sind auch andere Leistungen mit eingeschlossen. Es lohnt sich, einmal nachzufragen.