Die gesetzliche Rentenversicherung berücksichtigt Kindererziehungszeiten, wenn Mütter entweder wenig verdient oder gar nicht gearbeitet haben. Wer ein nach 1992 geborenes Kind großzieht, bekommt aktuell dafür im Westen 93 Euro Rente pro Monat, im Osten sind es 89 Euro. Bei zwei Kindern sind es 186 bzw. 178 Euro.
Während der Kindererziehungszeiten zahlt der Staat die Beiträge für Mütter oder Väter – je nachdem, wer das Kind überwiegend erzieht. Drei Jahre beträgt die Zeit, die die gesetzliche Rentenversicherung für die Kindererziehung anrechnet. Nach den drei Jahren stockt die Rentenkasse unter bestimmten Umständen sogar noch die Rente auf, wenn Frauen wegen der Kindererziehung nur wenig verdienen (sog. Kinderberücksichtigungszeit).