Nur in Einzelfällen wird die Kaskoversicherung die Entschädigung kürzen: Wer etwa angibt, sein Auto nur selbst zu fahren und es nachts in seiner eigenen Garage in einem baden-württembergischen Dorf zu parken, kommt in Erklärungsnot, wenn sich herausstellt, dass das Auto eigentlich von der 20-jährigen Tochter in Berlin gefahren wird und das am Straßenrand parkende Auto dort gestohlen wurde.