Wofür die private Haftpflichtversicherung des Mieters hingegen nicht aufkommt sind Schäden durch Abnutzung und Verschleiß, etwa Dübellöcher in der Wand oder Kratzer im Boden. Ebenfalls nicht im Versicherungsumfang stehen Schäden an Heizungsanlagen, Glasschäden (sofern sich der Mieter dagegen hätte versichern können), Einbauküchen aus Standardfertigung sowie Schäden infolge von Schimmelbildung.