Ab dem 15. Juni dürfen E-Scooter auf deutschen Straßen fahren. Welche Kennzeichen die Fahrzeuge brauchen und was für den Versicherungsschutz gilt: Die wichtigsten Antworten im Überblick.
1. Welche Voraussetzungen muss ein E-Scooter erfüllen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen?
Zunächst braucht der E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis. Außerdem besteht für E-Scooter eine Versicherungspflicht. Für jeden Scooter muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
2. Brauche ich ein eigenes Kennzeichen?
Ja, für den E-Scooter ist eine selbstklebende Versicherungsplakette Pflicht. Ohne eine aufgeklebte Versicherungsplakette dürfen die elektrischen Tretroller nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen gefahren werden.
3. Wo und wie schnell bekomme ich das Kennzeichen?
Sobald die Verordnung in Kraft tritt, ist die Versicherungsplakette über den Kfz-Versicherer erhältlich. Die Plakette bekommen Sie innerhalb kürzester Zeit, in vielen Fällen kann die Plakette gleich mitgenommen werden. Händler können aber auch Fahrzeuge verkaufen, die schon über eine Versicherungsplakette verfügen.
So werden die Versicherungsplaketten an E-Scootern künftig aussehen.
4. Was passiert, wenn ich ohne Versicherungsplakette unterwegs bin?
Wer einen Elektro-Scooter ohne Versicherungsplakette bzw. ohne die notwendige Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet, macht sich strafbar und riskiert empfindliche Strafen.
Und: Nach einem Unfall kann es unter Umständen zu hohen Schadenersatzforderungen kommen, die der Fahrer in diesem Fall aus eigener Tasche bezahlen muss.
5. Was passiert, wenn ich mit meinem Elektro-Scooter einen Unfall verursache?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den entstandenen Schaden beim Unfallgegner auf. Mit Hilfe einer Unfallversicherung lassen sich die Folgen von eigenen Verletzungen nach einem Unfall absichern.
6. Wer zahlt, wenn mein Elektro-Scooter geklaut wird?
Einige Versicherer bieten mittlerweile Kaskoversicherungen für die Tretroller an, die Diebstahl abdecken.
7. Kann ein minderjähriger Fahrer eine eigene Versicherung abschließen?
Eine minderjährige Person kann eine Versicherung nur mit Einwilligung der Eltern abschließen. Übrigens dürfen nur Personen die E-Scooter fahren, die älter als 14 Jahre sind.
8. Kann ich den E-Scooter in eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung integrieren?
Nein, der E-Scooter ist ein eigenständiges Fahrzeug und braucht daher auch eine eigenständige Kfz-Versicherung.
9. Warum schützt die private Haftpflichtversicherung nicht, wie beim Pedelec?
Fährt man mit einem Pedelec oder E-Bike, muss man selbst noch in die Pedale treten, der Motor unterstützt nur die Tretkraft des Radfahrers. Daher gilt das Pedelec nicht als Kraftfahrzeug, sondern als Fahrrad. Anders beim E-Scooter, den man auch fahren kann, ohne eigene Kraft aufzuwenden. Für solche (Kraft-)Fahrzeuge verlangt der Gesetzgeber eine separate Versicherung.
10. Wie schnell dürfen E-Scooter fahren?
Die Geschwindigkeit von Elektro-Tretrollern ist auf maximal 20 km/h begrenzt.
11. Besteht eine Helmpflicht für die E-Scooter?
Nein. Aus reinem Eigenschutz sollte aber jeder Fahrer eines Elektro-Scooters einen Helm tragen.
12. Was ist der Unterschied zwischen E-Scootern und E-Rollern?
E-Scooter sind im Grunde Tretroller mit einem elektrischen Motor. Man könnte diese Fahrzeuge deshalb auch als Elektro-Tretroller bezeichnen. Mit den Begriffen E-Roller bzw. Elektroroller sind hingegen elektrische Varianten des herkömmlichen Motorrollers gemeint. Diese brauchen ein eigenes Versicherungskennzeichen und können auch mit Geschwindigkeiten von deutlich mehr als 20 km/h unterwegs sein.
13. Welche Folgen hat es für den Versicherungsschutz, wenn ich meinen Elektro-Scooter verleihe?
Der Versicherungsschutz gilt auch in diesen Fällen. Wichtig ist, dass der Halter des elektrischen Tretrollers eine Versicherung abgeschlossen hat.
14. Was passiert, wenn ich meinen E-Scooter tune und mit diesem einen Unfall verursache?
Das Unfallopfer bekommt im Schadensfall Schadenersatz von der Kfz-Haftpflicht. Der Fahrer des E-Scooters muss aber mit strafrechtlichen Konsequenzen und Regressforderungen seiner Versicherung rechnen.
15. Ich besitze bereits einen E-Scooter. Kann ich den einfach anmelden und versichern?
Ältere Elektro-Tretroller erhalten eine Versicherung, wenn sie für den Straßenverkehr zugelassen sind. Die meisten Altfahrzeuge erfüllen die Anforderungen jedoch nicht. Es besteht aber die Möglichkeit, die E-Scooter technisch nachzurüsten, damit sie der Verordnung entsprechen. Allerdings ist die Umrüstung für den Laien nur schwer machbar, besonders wenn es um die vorgeschriebene Manipulations- und Batteriesicherheit geht. In jedem Fall muss eine technische Prüfstelle oder der technische Dienst mit einem Gutachten bestätigen, dass das Fahrzeug alle Vorgaben erfüllt. Mit dem Gutachten der Prüfstelle erhält man bei der Zulassungsstelle eine Einzelbetriebserlaubnis. Ausführliche Informationen zur Nachrüstung der Elektro-Tretroller finden Sie hier.
16. Ich will meinen E-Scooter in den Urlaub mitnehmen. Gilt die Versicherung auch im Ausland?
Der Versicherungsschutz gilt in den Staaten der Europäischen Union, allerdings sollte man sich von seiner Versicherung eine internationale Versicherungsbestätigung (“Grüne Versicherungskarte”) mitgeben lassen und ein D-Schild am Roller befestigen. Zudem sollte man sich vor Reiseantritt erkundigen, ob im Straßenverkehr des Urlaubslandes Elektro-Scooter erlaubt sind. Bei Reisen in nicht EU-Staaten sollte man im Versicherungsvertrag nachsehen bzw. direkt seinen Kfz-Versicherer fragen.
17. Darf ich meinen E-Scooter mit in den Bus oder den Zug nehmen?
Das hängt in der Regel von der Beförderungsordnung der jeweiligen Verkehrsbetriebe ab, ob ich das Fahrzeug mitnehmen darf oder nicht.
Überblick: Was Pedelecs, S-Pedelecs und E-Scooter unterscheidet
Pedelec | S-Pedelec | E-Scooter | |
Technik | |||
Höchstgeschwindigkeit | 25 km/h | 45 km/h | 20 km/h |
Motorleistung | max. 250 Watt | max. 500 Watt | max. 500 Watt |
Fahrzeugart | Fahrrad | Kleinkraftrad | Elektro- Kleinstfahrzeug |
Straßenverkehr | |||
Betriebserlaubnis erforderlich | Nein | Ja | Ja |
Helmpflicht | Nein | Ja | Nein |
Kennzeichenpflicht | Nein | Ja (Versicherungs- kennzeichen) |
Ja (Versicherungs-Plakette) |
Führerscheinpflicht | Nein | Ja (Klasse AM) |
Nein |
Altersbeschränkung | Nein | Ja (Mindestalter 16 Jahre) |
Ja (Mindestalter 14 Jahre) |
Fahren auf dem Radweg | Ja | Nein | Ja |
Versicherungsschutz | |||
Versicherungspflicht | Nein | Ja | Ja |
Welche Versicherung leistet bei Schäden Dritter? | Private Haftpflicht | Kfz-Haftpflicht | Kfz- Haftpflicht |
Welche Versicherung leistet bei einem Diebstahl? | Hausrat | Kasko | Kasko |