Um auch durch Haustiere verursachte Schäden abzusichern, können individuelle Vereinbarungen mit dem der Kunstversicherung getroffen werden. Eine Vorgabe kann hier sein, dass die Katze beispielsweise nicht den Raum betreten darf, in dem das teure Kunstwerk an der Wand hängt. An solche Regeln sollten Kunden sich halten. Wird das Raumklima vorsätzlich falsch eingestellt oder die Katze entgegen der Abmachung in die Privatgalerie gelassen, könne der Versicherungsschutz unter Umständen entfallen, warnt Grieble.