Als Fahranfängerinnen oder Fahranfänger werden Sie normalerweise in die Schadenfreiheitsklasse 0 (SF 0) eingestuft, wenn bisher noch kein Fahrzeug auf ihren Namen als Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin zugelassen wurde. Wenn Sie schon mindestens drei Jahre in Besitz eines EU-Führerscheins sind, werden Sie in die Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft. Die niedrigste Klasse bzw. die Klasse, in der die Versicherungsnehmer die höchsten Beiträge zahlen müssen, ist die Stufe M (M steht für das lateinische „malus“, auf Deutsch: schlecht).