Wenn das Auto geklaut wurde, ersetzt die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Wer für sein Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, geht ebenfalls nicht leer aus, denn die Teilkasko ist automatisch in der Vollkasko inbegriffen. Der Versicherungskunde bekommt den Wiederbeschaffungswert erstattet. Das ist genau das Geld, das der Kunde benötigt, um sich wieder ein gleichwertiges Fahrzeug kaufen zu können. Lediglich die Selbstbeteiligung wird abgezogen. Da es in der Teilkaskoversicherung keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt, erfolgt keine Rückstufung.
Das Gleiche gilt, wenn Autoknacker ein Fahrzeug aufbrechen und Teile daraus wie etwa Bordcomputer, Airbags oder Radios klauen. Werden fest verbaute Autoteile gestohlen, kommt die Teilkaskoversicherung dafür auf. Auch eine beim Diebstahl eingeschlagene Autoscheibe wird ersetzt.