Der Automobilclub von Deutschland (AvD) ruft angesichts drohender städtischer Einfahrverbote dazu auf, die Rechte der Autofahrer besser zu schützen. Kein Pendler darf seinen Weg in die Stadt abgeschnitten bekommen. Der Ausschluss von noch jungen Fahrzeugen, die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung vor wenigen Jahren alle gültigen Normen erfüllten, läuft bei den zu befürchtenden Wertverlusten auf eine Enteignung hinaus.
Im Namen der Verbraucher fordert der AvD, dass die Käufer keinesfalls finanzielle Nachteile erleiden oder sonst belastet werden dürfen. Keinem, dem glaubhaft gemacht wurde, ein Fahrzeug zu kaufen, das geltende Grenzwerte und Umweltnormen auch in der Zukunft erfüllt, darf ein Schaden entstehen! Der Besitzer muss sich vielmehr auf einen „Bestandsschutz“ berufen dürfen.
Die Anliegen und Sorgen von Millionen von kraftfahrenden Pendlern und des Wirtschaftsverkehrs werden mit solchen Verboten ignoriert. Gerade die Mobilitätsbedürfnisse des wirtschaftlichen und gewerblichen Verkehrs sind essentiell für die Zukunft des Landes und dürfen nicht durch untaugliche Beschränkungen beeinträchtigt werden.
Der AvD geht davon aus, dass die Belastungen durch Stickoxide (und auch Feinstaub) schon seit Jahrzehnten zurückgehen. Laut Umweltbundesamt nimmt der Ausstoß von Stickoxiden seit 1990 beständig von damals 2900 Kilotonnen auf 1190 Kilotonnen 2015 ab. Die Art der Messungen in den Städten ist zudem punktuell und lässt keinen Rückschluss auf eine größere Region zu. Schon 200 m von den Messpunkten entfernt sind die Messwerte nicht vergleichbar. Solche Worst-case-Messpunkte dürfen nicht allein als Maßstab genommen werden.
Dies vorausgesetzt ist es unverhältnismäßig, ganze Innenstädte im Zugang für Autos zu beeinträchtigen, obwohl diese Städte in ihrer Gesamtheit unbeeinträchtigt sind. Das gilt nach Auffassung des AvD auch für die jetzt diskutierte blaue Plakette, die zur Kennzeichnung „sauberer“ Fahrzeuge dienen soll. Dabei ist auch zu bedenken, dass die durch die Euronormen verschärften Emissionsgrenzwerte im zugelassenen Fahrzeugbestand weiter für kontinuierlich sinkenden Schadstoffausstoß sorgen werden. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat der Stadt Stuttgart aufgegeben, nicht vor dem 1. September 2019 Fahrverbote zu verhängen – bei ständiger Prüfung der Schadstoffbelastung an den kritischen Messpunkten.
AvD Generalsekretär Matthias Braun: „Der AvD fordert von der künftigen Bundesregierung einen Schutz der Autofahrer vor finanziellen und sonstigen Belastungen. Das Aussitzen durch die Politik darf nicht auf Kosten der Millionen von Pendlern und dem Wirtschaftsverkehr gehen. Der AvD fordert von der neuen Bundesregierung einen Mobilitätsplan 2030 mit einem ganzheitlichen Verkehrskonzept, welches Rücksicht auf die Arbeitsplätze in Deutschland nimmt.“
Der 1899 als Deutscher Automobilclub DAC gegründete AvD ist als traditionsreichster Automobilclub hierzulande Mitbegründer des Weltverbandes FIA (seit 1904) und von Anbeginn maßgeblich für Verkehrssicherheit, Tourismus und Sport engagiert. Er vertritt die Belange von 1,4 Millionen Mitgliedern und Kunden in allen Bereichen der Mobilität. AvD – MOBILITY & MORE!
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