Eine Wohngebäudeversicherung können sowohl der Versicherte als auch der Versicherer zum Ende der Laufzeit kündigen. Die meisten Versicherungsverträge laufen nur über ein Jahr, die Höchstlaufzeit ist gesetzlich geregelt: Länger als drei Jahre kann kein Schaden- oder Unfallversicherungsvertrag laufen. Kündigen jedoch weder Versicherer noch Versicherter den Vertrag, verlängert sich der Vertrag immer wieder um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist liegt in der Regel bei drei Monaten vor Ende des Vertrags.