Elektro-Scooter werden schon bald auf deutschen Straßen fahren. Wir klären die wichtigsten Fragen, wie Sie E-Scooter richtig versichern.
1. Wie versichere ich E-Scooter?
Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht. Für jeden Scooter muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
2. Brauche ich ein eigenes Kennzeichen?
Ja, für den E-Scooter ist eine selbstklebende Versicherungsplakette Pflicht. Die Versicherungsplakette ist über einen Versicherer erhältlich. Ohne eine aufgeklebte Versicherungsplakette dürfen die elektrischen Roller nicht auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gefahren werden. Die Plakette muss an der Rückseite des E-Scooters angebracht werden.
Achtung: Wer ohne Plakette fährt, kann empfindliche Strafen kassieren. Und: Nach einem Unfall verlangt die geschädigte Person unter Umständen hohe Schadenersatzforderungen, die der Fahrer in diesem Fall aus eigener Tasche bezahlen muss.
3. Was passiert, wenn ich auf der Straße mit meinem E-Scooter in einen Unfall verwickelt bin?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für entstandene Schäden auf.
4. Kann ich den E-Scooter in eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung integrieren?
Nein, der E-Scooter ist ein eigenständiges Kraftfahrzeug und braucht daher auch eine eigenständige Kfz-Versicherung.
5. Warum schützt die private Haftpflichtversicherung nicht, wie beim Pedelec?
Fährt man mit einem Pedelec oder E-Bike, muss man selbst noch in die Pedale treten. Daher gilt das Pedelec nicht als Kraftfahrzeug, sondern als Fahrrad. Anders beim E-Scooter, bei dem die Person keine eigene Kraft aufwenden muss, um sich fortzubewegen. Für solche Fahrzeuge verlangt der Gesetzgeber eine separate Versicherung.
6. Welche Promillegrenze gilt, wenn ich mit dem E-Scooter unterwegs bin?
Die Promillegrenze liegt für Fahrer ab 21 Jahren bei 0,5 Promille. Bei jüngeren Fahrern bis einschließlich 20 Jahren liegt die Grenze bei 0,0 Promille. Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert grundsätzlich den Schaden eines Dritten, wenn dieser schuldhaft herbeigeführt wurde. Diese Regel greift auch, wenn der Fahrer etwas getrunken hatte. Unter Umständen kann der Versicherer aber Geld von seinem Kunden zurückfordern. Regressforderungen sind bereits ab 0,3 Promille möglich.
7. Besteht eine Helmpflicht für Fahrer der Roller?
Nein. Aus reinem Eigenschutz sollte aber jeder Fahrer eines E-Scooters einen Helm tragen.
8. Ich wurde von einem E-Scooter angefahren. Wie kann ich herausfinden, wo der Fahrer versichert ist?
Unfallbeteiligte können Ihre Anfrage an den Zentralruf der Autoversicherer richten:
9. Ich will meinen elektrischen Roller in den Urlaub mitnehmen. Gilt die Versicherung auch im Ausland?
Der Versicherungsschutz gilt in den Staaten der Europäischen Union, allerdings sollte man sich von seiner Versicherung eine internationale Versicherungsbestätigung (“Grüne Versicherungskarte”) mitgeben lassen und ein D-Schild am Roller befestigen. Zudem sollte man sich vor Reiseantritt erkundigen, ob im Urlaubsland Elektro-Scooter erlaubt sind. Bei Reisen in nicht EU-Staaten sollte man im Versicherungsvertrag nachsehen bzw. direkt seinen Kfz-Versicherer fragen.
10. Was passiert, wenn ich meinen E-Scooter getunt habe und mit diesem einen Unfall verursache?
Das Unfallopfer bekommt im Schadensfall Schadenersatz von der Kfz-Haftpflicht. Der Fahrer des E-Scooters muss aber mit strafrechtlichen Konsequenzen und Regressforderungen seiner Versicherung rechnen.
11. Welche Folgen hat es für den Versicherungsschutz, wenn ich meinen E-Scooter verleihe?
Der Versicherungsschutz gilt auch in diesen Fällen. Wichtig ist, dass der Halter des elektrischen Tretrollers eine Versicherung abgeschlossen hat.
12. Ich habe einen E-Scooter, der über keine allgemeine Betriebserlaubnis verfügt. Kann ich den E-Scooter trotzdem versichern und damit fahren?
Die meisten Fahrzeuge, die bislang verkauft wurden (z. B. Elektroroller, E-Skateboards, Hoverboards, etc), entsprechen nicht den Vorgaben der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge und haben keine allgemeine Betriebserlaubnis. Die Nutzung dieser Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr ist deshalb verboten. Diese Fahrzeuge können nur dann versichert werden, wenn sie nachträglich eine Einzelbetriebserlaubnis erhalten.