Laut Gesetz gilt: Wer anderen einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen – im Extremfall mit seinem gesamten Vermögen. Die private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherten und seine Familie vor Schadenersatzansprüchen.
Dabei leistet sie mehr als bloß Ersatz für den materiellen Schaden. Zunächst prüft die Haftpflichtversicherung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht. Ist der Anspruch begründet, übernimmt die private Haftpflichtversicherung
- die Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes der beschädigten Gegenstände
- die Kosten für Folgeschäden wie zum Beispiel einen Nutzungsausfall
- bei verletzten Personen die Bergungskosten, Behandlungskosten, den Verdienstausfall und oft auch Schmerzensgeld oder bei bleibenden Schäden eine lebenslange Rente.
Darüber hinaus wehrt die Haftpflichtversicherung Schadenersatzansprüche ab, die unbegründet sind (“passiver Rechtsschutz“). Kommt es in so einem Fall zum Rechtsstreit mit der Person, die Anspruch auf Schadenersatz stellt, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Haftpflicht bietet somit bei unberechtigten Haftungsansprüchen eine Art „passiven“ Rechtsschutz.